Die Antifaschistin Lina E. muss kurz nach ihrer Haftentlassung am OLG Dresden als Zeugin im Prozess gegen frühere Mitstreiter aussagen
Die Forderung könnte nach der Zeugenvernehmung von Lina E. in Dresden wieder aktuell werden dpa/Sebastian Kahnert
Als Lina E. am 31. Mai 2023 das vorerst letzte Mal den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden verließ, konnte sie trotz ihrer soeben erfolgten Verurteilung nach Hause gehen. Die Antifaschistin, die zusammen mit drei Mitangeklagten der Bildung einer linksextremen kriminellen Vereinigung sowie mehrerer brutaler Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextreme für schuldig befunden worden war, war zwar zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Weil sie aber bereits über 900 Tage in Untersuchungshaft abgesessen hatte, aus der sie auch zu jedem der fast 100 Prozesstage vorgeführt worden war, entließ sie der damalige Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats bis zur Rechtskraft des Urteils gegen Auflagen auf freien Fuß.
An diesem Dienstag muss Lina E. wieder im Gerichtssaal am Dresdner Hammerweg erscheinen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie anschließend wieder in ein Gefängnis gebracht wird. Am OLG läuft das zweite sogenannte Antifa-Ost-Verfahren gegen sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung, darunter mit dem Hauptangeklagten Johann G. der frühere Verlobte von E. In diesem soll die 31-Jährige nun als Zeugin aussagen. Zumindest bezüglich der Taten, für die sie selbst verurteilt worden ist, hat sie höchstens ein stark eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht.
Wozu das führen kann, zeigte sich Ende März. Damals war mit Jannis R. ein einstiger Mitangeklagter von Lina E. als Zeuge geladen. Er war im Mai 2023 zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden, hatte die Gefängnisstrafe mit Rechtskraft des Urteils im April 2025 angetreten und saß mittlerweile im offenen Vollzug. Im Zeugenstand verweigerte er die Aussage. Sein Rechtsbeistand verwies auf das »Dilemma«, wonach ihn bei bestimmten Fragen des Gerichts »sowohl eine Bejahung als auch eine Verneinung in die Gefahr erneuter Verfolgung« brächten. Eine andere Verteidigerin verwies darauf, dass die Generalbundesanwaltschaft (GBA) in dem Prozess mehrfach Aussagen von Zeugen in neue Ermittlungsverfahren gegen diese eingespeist habe.
Der jetzige Vorsitzende Richter Joachim Kubista folgte diesen Einwänden nicht. Er betonte, die Aussagen des 40-Jährigen seien für das Verfahren »prognostisch von großer Bedeutung«. Als R. trotz mehrfacher Ermahnungen die Aussage verweigerte, ordnete Kubista eine sechsmonatige Beugehaft an. Der Zeuge verließ den Gerichtssaal in Handschellen. Dessen Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Mai. Lediglich die Entscheidung Kubistas, wonach R. auch ein Ordnungsgeld zahlen sowie bestimmte Kosten tragen sollte, stufte das Karlsruher Gericht als unzulässig ein.
»Zwar hat es in der Geschichte der linksradikalen Bewegung bereits einige Verräter gegeben, jedoch wurde niemals jemand aufgrund von Beugehaft gebrochen.«
Erklärung »Solidarische Antifaschist*innen«
Die nun als Zeugin geladene Lina E. ist erst seit vier Wochen wieder auf freiem Fuß. Sie hatte ebenfalls im April 2025 mit Rechtskraft des Urteils begonnen, die verbliebene Strafe abzusitzen. Im März dieses Jahres hatte sie nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft einen Antrag gestellt, diese zur Bewährung auszusetzen. Dem hatte das OLG stattgegeben. Allerdings hatte der GBA Beschwerde eingelegt und auf fortbestehende Kontakte zu linksradikalen, gewaltaffinen Kreisen verwiesen. Der BGH wies diese Beschwerde zurück. Zwar halte Lina E. an ihrer »strikt antifaschistischen Einstellung« fest und pflege Verbindungen in die Szene. Es gebe aber »ausreichend« Anhaltspunkte, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werde. Sie habe sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt und zeige »echte innere Abkehr«. Mit der BGH-Entscheidung kam Lina E. Ende Mai auf freien Fuß.
Unterstützer gehen aber davon aus, dass die »innere Abkehr« nicht so weit geht, dass sie vor Gericht gegen ihre einstigen Mitstreiter aussagt. Zum einen dürfte auch sie die Sorge vor neuen Ermittlungen antreiben. Zum anderen gilt eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden in der Szene als Tabu. In ihrem eigenen Verfahren hatte sich Lina E. nie zu den Vorwürfen geäußert. Im Zuge der Ermittlungen gegen Johann G. und andere hat sie Medienberichten zufolge bereits die Aussage verweigert und dafür Beugehaft kassiert.
Die droht ihr nun erneut – auch wenn es sich um ein Instrument von fragwürdiger Wirksamkeit handelt. In einem Beitrag der Gruppe »Solidarische Antifaschist*innen«, der auf Indymedia veröffentlicht wurde, heißt es: »Zwar hat es in der Geschichte der linksradikalen Bewegung bereits einige Verräter gegeben, jedoch wurde niemals jemand aufgrund von Beugehaft gebrochen.« Die Maßnahme sei jenseits von Verfahren gegen vermeintliche kriminelle Vereinigungen nach Paragraf 129b »seit vielen Jahren nicht mehr gegen Personen aus der Bewegung angewandt« worden. Ausnahmen seien ein Prozess gegen die »Revolutionären Zellen« 2012 sowie gegen den »Autonomen Zusammenschluss« Anfang der 2000er Jahre. Damals hätten Personen für vier bis sechs Monate in Haft gesessen – »ohne auszusagen«, heißt es in dem Beitrag.
Für den Fall, dass auch gegen Lina E. an diesem Mittwoch Beugehaft angeordnet wird, haben Unterstützer für den Abend zu einer Kundgebung im Leipziger Stadtteil Connewitz aufgerufen.
Hendrik Lasch nd 30.6.








