Vier Wochen nach ihrer bedingten Entlassung wurde die Antifa-Aktivistin Lina E. erneut inhaftiert. Das Landgericht Dresden hat eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten angeordnet, nachdem sie sich geweigert hatte, im zweiten „Antifa Ost“-Prozess auszusagen. In diesem Verfahren werden sieben Aktivisten beschuldigt, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben, die für mehrere Aktionen gegen Neonazi-Aktivisten zwischen 2018 und 2020 verantwortlich sein soll. Lina E., die 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, beruft sich auf die Gefahr der Selbstbelastung; ihre Anwälte betonen, dass mehrere gegen sie laufende Ermittlungen aufgrund ihrer Aussagen wieder aufgenommen werden könnten. Zudem wurde sie zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Lina E., die nach der Verhandlung festgenommen wurde, unterliegt bereits einer früheren sechsmonatigen Zwangsinhaftierung, die nach einer weiteren Weigerung, in einem anderen Verfahren auszusagen, verhängt wurde. Diese erste Entscheidung, die von ihrer Verteidigung angefochten wurde, wurde in der Berufungsinstanz bestätigt, doch ein Rechtsmittel ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig, der noch über deren Gültigkeit entscheiden muss. Auch gegen dieses Verfahren haben ihre Anwälte Berufung eingelegt. Bei der Verkündung der Entscheidung erklärte Lina E., dass sie diese Haft, sollte sie „der Druck sein, den sie ausüben wollen, dann werde ich ihn ertragen“, was von ihren im Gerichtssaal anwesenden Unterstützern mit Applaus begrüßt wurde.








