Deutschland: Der revolutionären Gefangenen Özgül Emre wird weiterhin das Recht auf Korrespondenz in türkischer Sprache verwehrt

Özgül Emre, eine aus der Türkei stammende revolutionäre Journalistin, die in Deutschland inhaftiert ist, ist im Gefängnis Bielefeld-Brackwede neuen Isolationsmaßnahmen ausgesetzt. Insbesondere verbietet ihr die Gefängnisverwaltung weiterhin den Briefwechsel auf Türkisch, was eine Verletzung ihrer Rechte, ihrer Beziehungen zu ihren Angehörigen und ihrer kulturellen Identität darstellt. Vor kurzem hatte sie in einen Hungerstreik getreten, um sich gegen das Tragen der Gefängnisuniform zu wehren.

Ihre Unterstützer rufen dazu auf, sich für die sofortige Aufhebung des Verbots für Özgül Emre, auf Türkisch zu korrespondieren, und für die Wiederherstellung ihres Rechts auf Kommunikation in ihrer Muttersprache einzusetzen. Sie fordern zudem die Aufhebung der §§ 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuchs.

Paragraf 129a ahndet insbesondere die Gründung, die Beteiligung an oder die Unterstützung einer Organisation, die nach deutschem Strafrecht als terroristisch gilt, während Paragraf 129b diese Bestimmungen auf ausländische Organisationen ausweitet, auch wenn diese in Deutschland nicht speziell als „terroristische Organisation“ eingestuft oder verboten sind.

Diese Bestimmungen ermöglichen es, das politische Engagement revolutionärer Aktivisten unter Strafe zu stellen, insbesondere wenn ihnen vorgeworfen wird, Verbindungen zu Organisationen zu haben, die in ihrem Herkunftsland, wie beispielsweise der Türkei oder Palästina, verboten sind oder als terroristisch gelten.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)