Deutschland: Die Anwälte der „Ulm 5“ werfen dem Gericht Befangenheit vor

Bei den Verhandlungstagen am 15. und 19. Juni in Stuttgart kritisierten die Anwälte der „Ulm 5“ mehrere Entscheidungen des Gerichts, darunter das Verbot für die Öffentlichkeit, mit bestimmten Stiften Notizen zu machen, sowie die Weigerung, Gespräche ohne physische Trennung zwischen Anwälten und Angeklagten zuzulassen. Die Anwälte werfen der Kammer zudem vor, die normale Ausübung der Verteidigungsrechte als Argument zur Verlängerung der Untersuchungshaft der Angeklagten zu nutzen, und haben neue Ablehnungsanträge wegen des Verdachts der Befangenheit gestellt.

Die Verteidigung kritisiert zudem die als demütigend empfundenen Sicherheitskontrollen für die Besucher der Verhandlung und ist der Ansicht, dass diese den öffentlichen Charakter des Verfahrens beeinträchtigen. Sie beantragte außerdem die Prüfung eines Berichts über Verletzungen von Kindern in Gaza, um die Beweggründe der Angeklagten zu beleuchten. Die Verhandlung war schließlich von einer Kontroverse geprägt, nachdem ein Wortwechsel mit der Gerichtspräsidentin Kathrin Lauchstädt die Anwälte dazu veranlasste, ihr vorzuwerfen, ihre Rolle autoritär auszuüben. Die nächste Verhandlung ist für den 29. Juni in Stuttgart-Stammheim angesetzt.

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