Am 14.12.2019 wurden fünf Personen nach einem Angriff auf den überregional bekannten Neonazi Leon Ringl verhaftet. Seither ist viel passiert, sehr viel..
Die berüchtigte SoKo LinX aus Sachsen hat ihr gesamtes Repertoire an repressiven Maßnahmen genutzt, um die antifaschistische Bewegung in Sachsen und darüber hinaus zu durchleuchten. Unzählige Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, operative Maßnahmen gehören seit Jahren zum Alltag der Bewegung.
Darüber hinaus gab es Anquatschversuche, Repression gegen solidarische Personen und Aktionen, Durchstechen von Informationen und Bildern an faschistische Medien und den Auftritt eines Kronzeugen, der sich auf Lebzeit damit finanzieren wird, gegen Personen auszusagen, die im Fokus der Behörden stehen.
Der erste Prozess gegen vier Personen fand zwischen 2021 und 2023 am Oberlandesgericht Dresden statt und endete mit hohen Haftstrafen, der Verurteilung einer Vereinigung nach §129 ohne jede Grundlage und der Aussicht auf weitere Verfahren und Prozesse in diesem Kontext.
Momentan läuft der zweite Prozess am OLG in Dresden gegen weitere beschuldigte Personen wegen Mitgliedschaft in derselben Vereinigung.
Im März diesen Jahres wurden bereits zwei Verurteilte aus der ersten Runde als Zeugen gegen die jetzt Angeklagten vorgeladen. Beide beriefen sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach §55, da sie sich trotz Verurteilung mit den Aussagen selbst belasten könnten. Einer von ihnen hat dieses Recht zugestanden bekommen und wurde zurück in die JVA gebracht, um die Reststrafe abzusitzen. Der zweite, der sich bereits im offenen Vollzug befand, wurde mit einem Ordnungsgeld belegt und direkt im Saal verhaftet – Sechs Monate Beugehaft.
Beugehaft ist ein Instrument des deutschen Staates, das dazu dienen soll, Menschen zu einer Aussage vor Gericht zu zwingen. Sie soll den Willen der Betroffenen beugen und zur Kooperation bewegen. In dem Sinne wird sie juristisch nicht als „Strafe“ gewertet, sondern als Mittel zur Erzwingung von „Zeug*innenpflichten“.
Trotz der existentiellen Bedrohung, die die Beugehaft mit sich bringt, wird damit argumentiert, dass sie strafrechtlich keine Auswirkungen hat, in keinem Führungszeugnis auftaucht und eben die Verantwortung des Antritts und der Beendigung bei den Zeug*innen liegt, da sie sich weigern zu kooperieren.
Die maximale Dauer der Beugehaft beträgt sechs Monate und hinzu kommen meist Geldstrafen und die Kostenübernahme der Gerichtskosten, die durch die Aussageverweigerung entstehen. Mitunter werden Personen sogar aufgefordert, den Knastaufenthalt selbst zu zahlen.
In Beugehaft wird die Kommunikation überwacht und je nach Situation werden die politischen Gefangenen streng isoliert und haben meist 23 Stunden täglich Einschluss. Der Sinn dieser Haft ist es, die Zeug*innen zu beugen, ihnen die Zeit also so schwer wie möglich zu machen und sie so unter Druck zu setzten.
Schließlich könnte man sich täglich für eine Aussage entscheiden und für die eigene Freiheit sorgen. Zwar darf die Beugehaft nicht über die Beweisaufnahme in einem Prozess hinaus andauern, dies ist in Dresden jedoch noch nicht absehbar und es wurden Termine bis ins kommende Jahr angesetzt.
Beugehaft wurde, abgesehen von Verfahren nach 129b, schon seit vielen Jahren nicht mehr gegen Personen aus der Bewegung angewandt. Die letzten beiden Fälle in diesem Jahrtausend waren der Prozess gegen Sonja und Christan wegen der Revolutionären Zellen 2012 und der Prozess gegen den “Autonomen Zusammenschluss” Anfang der 2000er. In diesen Verfahren saßen drei Personen für je vier, fünf und sechs Monate in Haft, ohne auszusagen.
Zwar hat es in der Geschichte der linksradikalen Bewegung bereits einige Verräter gegeben, jedoch wurde niemals jemand aufgrund der Beugehaft gebrochen. Der Verrat durch Kronzeugen mag den Gerichten Hoffnung machen, dass Aussagen erpressbar sind, doch unsere Geschichte sagt etwas anderes.
Anna und Arthur halten’s Maul!
Dieser erneute Angriff auf solidarische Beziehungen und die Verteidigung von Ideen, ist eine weitere Eskalation dieses repressiven Staates gegenüber der Bewegung.
Ende des Monats ist auch Lina geladen, um in Dresden auszusagen. Nach zweieinhalb Jahren U-Haft, fast 100 Prozesstagen und einem weiteren Jahr Haft, droht nun Beugehaft.
Wir stehen solidarisch an der Seite aller von Repression Verfolgten – Niemand ist allein in den Händen des Staates! Grüße an alle Gefangenen, ob in Untersuchungshaft, Strafvollzug oder Beugehaft!
Freiheit für alle!
Solidarische Antifaschist*innen








