Der Slogan „From the River to the Sea“, gegebenenfalls mit dem Zusatz „Palestine will be free“, wird als möglicher Grund für den Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit genannt. Unvereinbar mit der Verfassung des Landes, dies schließt das Liken, Teilen oder Kommentieren des Slogans in sozialen Netzwerken ein.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft getreten: Personen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, sollten die deutsche Staatsangehörigkeit nach fünf statt bisher acht Jahren erhalten können. Die Anforderungen an das demokratische Engagement wurden verschärft: „Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus“.
Die „vorläufigen Anwendungshinweise“ des Innenministeriums zum Staatsangehörigkeitsgesetz für die Länder sind grundsätzlich nicht bindend, allerdings hat die Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass sich die zuständigen Behörden an den Anweisungen des Bundesinnenministeriums orientieren.
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https://secoursrouge.org/allemagne-pour-le-slogan-from-the-river-to-the-sea-palestine-will-be-free-pas-de-passeport-allemand/