Die prekäre finanzielle Situation von Gefangenen während der Pandemie

Durch die Pandemie waren in finanzieller Hinsicht insbesondere die mittleren und unteren Einkommensschichten existentiell getroffen, das gilt für Inhaftierte in besonderem Maße. Zwischenzeitlich haben sich alle 16 Landtage mit dieser Problematik beschäftigt.

Der Anlass

Nachdem der Bundestag für Hartz-4 Beziehende einen einmaligen Pandemiezuschuss geplant hatte (Sozialschutz-Paket III im Zusammenhang mit dem SGB XII), bat ich den Petitionsausschuss des Bundestages, sich dafür einzusetzen, dass auch alle Inhaftierten in den Gefängnissen einen solchen Zuschuss erhalten sollten. Auch diese hätten, z. B. durch die hohen Preissteigerungen beim Gefängniskaufmann Massak Logistik GmbH, finanzielle Mehraufwendungen zu tragen. Der Petitionsausschuss des Bundestages hielt sich nicht für zuständig, da der Strafvollzug reine Ländersache sei. Er überwies die Eingabe deshalb an alle 16 Länderparlamente.

Die Reaktion der 16 Landesparlamente

Kein einziger Landtag war bereit, der Petition zu entsprechen, allerdings stellte sich heraus, dass die jeweiligen Landesjustizbehörden sehr unterschiedlich mit den finanziellen Belastungen der Inhaftierten umgegangen sind.

Exemplarisch möchte ich dies an den folgenden Antworten deutlich machen:

Hessisches Ministerium für Justiz
Mit Post vom 22.06.2021 nahm das Justizministerium zur Petition (02602/20) Stellung und stellte heraus, dass im April 2020 allen Gefangenen einmalig 20 € gutgeschrieben worden seien und danach dann monatlich 40 € an ehemals arbeitende Gefangene, die ihren Job verloren haben, zusätzlich zum Taschengeld erhielten (zuvor Nichtarbeitende: 20 €/Monat), bei Sicherungsverwahrten betrugen die Zahlungen 80 € für ehemals arbeitende Insassen und 40 € für Nichtarbeitende. Ferner seien für die Dauer von 2 Monaten Kosten für den TV-Empfang erlassen worden.

Bayrisches Staatsministerium der Justiz
Auf rund 7 Seiten nahm ein Oberregierungsrat Dr. W. aus dem Bayrischen Staatsministerium der Justiz Stellung. Alleine 2020 habe man 280.000 € an sogenannten „Ausgleichsbeträgen“ geleistet, d.h. all jene Insass_innen, welche pandemiebedingt ihre Arbeit verloren, hätten 3/7 der letzten Einkünfte gutgeschrieben erhalten, um einkaufen zu können. Für rund 860.000 € habe man zudem seit Ende März 2020 sichergestellt, dass alle Insass_innen kostenfrei fernsehen könnten. Für weitere 155.000 € seien zusätzliche Geldmittel alleine für 2020 für „Verpflegungszulagen“ verausgabt worden.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Mit Schreiben vom 17.06.2021 (Az. 224/21) lehnte die Bürgerschaft das Ansinnen ab, da nach Mitteilung des Senats „kein Bedürfnis für die Zahlung eines solchen Zuschusses“ bestehe. Zudem habe die Hamburger Justiz, z.B. durch die Möglichkeit der Nutzung von Handys, Maßnahmen getroffen, um „die Auswirkungen der Pandemie für die Inhaftierten zu reduzieren“. Alles in allem erscheine die Zahlung eines Zuschusses „nicht angezeigt“.

Sächsischer Landtag
Die im Dresdner Landtag anhängige Petition (07/01099/2) wurde mit Schreiben vom 05.01.2022 zurückgewiesen, da dort alle gefangenen Menschen „eine existenzsichernde Grundversorgung in Form von Unterbringung, Kleidung sowie Verpflegung“ erhielten und soweit sie nicht arbeiten dürften, das obligatorische Taschengeld (rund 40 € im Monat) erhalten, um sich „ihren Bedarf an Konsumgütern durch Teilnahme am Anstaltseinkauf“ zu decken.

Landtag von Nordrhein-Westfalen
Der Landtag teilte am 10.09.2021 mit, dass einerseits Untersuchungsgefangene Anspruch auf den besagten Zuschuss hätten, nicht aber Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte. Allerdings zahle das Land NRW eine „Billigkeitsentschädigung“ an all jene Inhaftierte von 50 % der zuvor erzielten Einkünfte, die pandemiebedingt nicht arbeiten könnten. Darüber hinaus seien keine Hilfen geboten, da die Gefangenen und Untergebrachten eine Vollversorgung erhalten würden.

Landtag von Baden-Württemberg
Unter dem Datum vom 08.10.2022 (Az. Petition 16/05444) wies auch der Landtag in Stuttgart die Idee zurück, da die Inhaftierten schließlich durch die Anstalten „eine existenzsichernde Grundversorgung in Form von Unterbringung, Kleidung sowie Verpflegung“ erhielten. Zudem habe das Land mehrfach auf die Zahlung von Stromkostenbeteiligungen verzichtet, sowie die Mietkosten für Fernseher übernommen, ferner dürften seit Pandemiebeginn die Insass_innen zusätzliche Gelder von Dritten eingezahlt erhalten und für den Einkauf verwenden.

Zu dem Aspekt der teuren Lebensmittelpreise, insbesondere den die Mehrzahl der Gefängnisse in Deutschland beliefernden Firma Massak Logistik GmbH verhielten sich auch einige der Landtage, bzw. Justizbehörden. Es sei hier nur die Reaktion aus Sachsen-Anhalt zitiert, die letztlich den Grundtenor aller anderen Bundesländer wiedergibt: Man dürfte die Preise von Discountern nicht mit jenen von Massak Logistik GmbH vergleichen. Es sei „regelmäßig schwer, den Gefangenen zu vermitteln, dass sie nicht Lebensmittel, sondern eine Dienstleistung einkaufen. Zum Preis der einzelnen Produkte entstehen darüber hinaus Kosten für die Verwaltung, Transportkosten, Personalkosten für die Kommissionierung, Verpackung und Verteilung“.
Das hätte der Geschäftsführer Werner Massak nicht besser formulieren können. Die Preispolitik der Firma ist seit Jahren immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung.

Ausblick

Die Spannbreite der finanziellen Entlastungen reicht von monatlichen Zuschüssen über die Möglichkeit, sich durch Dritte Gelder zuwenden zu lassen (was allerdings entsprechend solvente Angehörige oder Freund_innen voraussetzt, d.h. hier privatisierte Baden-Württemberg die Situation kurzerhand), bis hin zu keiner gesonderten Kompensation. Wir reden immerhin von einer Gruppe von um die 60 – 70.000 Menschen. Jedes Bundesland ist frei in seiner Entscheidung, wie es mit der Situation in den Haftanstalten umgeht, was im bundesweiten Vergleich zu erheblichen Benachteiligungen alleine aufgrund des Umstandes führt, dass Gefangene in einem bestimmten Bundesland einsitzen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

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