Düsseldorf: Prozess-Auftakt gegen türkische Antifaschist:innen

Die türkeistämmigen Antifaschist:innen Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli werden bald vor das Oberlandesgericht in Düsseldorf gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem, Konzerte und Kundgebungen organisiert zu haben.
Mitte Mai letzten Jahres wurden die drei türkeistämmigen Antifaschist:innen Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli verhaftet. Veranlasst hatte das die Generalbundesanwaltschaft, die ihnen die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129b vorwirft. Konkret handelt es sich dabei um die DHKP-C (Volksbefreiungspartei/-front), die in Deutschland verboten ist und in der Türkei gegen die faschistische Diktatur kämpft.

Ankaras langer Arm
Generalbundesanwalt ist aktuell Dr. Peter Frank. Seine Behörde ist bekannt dafür, unter anderem türkische und kurdische Oppositionelle in Deutschland zu verfolgen und sich damit zum langen Arm Ankaras zu machen, welches ein wichtiger Bündnispartner Deutschlands ist.

Bereits zwei Monate nach den Verhaftungen war Frank sogar in der Türkei zu Gast und traf dort seinen türkischen Amtskollegen sowie den Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Über die Inhalte der „vertraulichen“ Gespräche wollte sich die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei dabei nicht äußern.

Konzerte und Kundgebungen = Terrorismus?
Die konkreten Vorwürfe gegen die drei Antifaschist:innen sind dabei relativ dünn. Dabei geht es vor allem um die Veranstaltung von Kundgebungen, politischen Veranstaltungen und Konzerten. Ihsan Cibelik wird auch seine Mitgliedschaft in der beliebten antifaschistischen Band Grup Yorum zur Last gelegt.

Ansonsten sollen die die DHKP-C logistisch unterstützt haben, etwa durch das Organisieren von sicheren Wohnungen und Mitwirken in den Parteistrukturen. Die Taten, die sie also begangen haben sollen, lassen sich also in keinem Fall mit den Verbrechen des türkischen Staats messen.

Widerstand gegen Verfolgung von Antifaschist:innen
Gegen die Verhaftung der Antifaschist:innen gab es von Anfang an auch Widerstand. So konnte Özgül Emre selbst mit einem Hungerstreik durchsetzen, als politische Gefangene in der Untersuchungshaft keine Häftlingskleidung tragen zu müssen.

Außerdem trat Eda Haydaroglu, Mitglied der Revolutionären Jugend Europas, am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen in den Hungerstreik. Bis heute setzt sie diesen fort und fordert damit unter anderem die Freilassung ihrer Genoss:innen.

Nun wurde der Auftakt des Prozesses gegen die in Untersuchungshaft sitzenden Gefangenen angesetzt. Am 14. Juni wird das Gerichtsverfahren am Oberlandesgericht in Düsseldorf eröffnet. Um 9:30 wird hier auch eine Kundgebung gegen die Verfolgung von Antifaschist:innen in Deutschland stattfinden.
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