Frankfurt am Main: Verfahren gegen kurdischen Aktivisten beginnt

Die Eröffnung des Verfahrens gegen Abdullah Ö. vor dem OLG Frankfurt steht bevor. Der kurdische Aktivist soll nach den Paragraphen 129 a/b kriminalisiert werden.

Dem kurdischen Aktivisten Abdullah Ö. wird Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Von August 2019 bis zu seiner Festnahme am 11. Mai 2021 soll der 58-Jährige unter dem Namen „Xebat“ mehrere PKK-Gebiete geleitet haben, unter anderem in Hessen, im Saarland und in Baden-Württemberg. Dabei sei er verantwortlich gewesen für die Koordination organisatorischer, personeller und propagandistischer Angelegenheiten, habe Anweisungen erteilt und sich über die Situation und Entwicklung der jeweiligen Sektoren berichten lassen und Spendensammlungen für die politische Arbeit durchgeführt.

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. erklärt zu dem Verfahren: „Hier wie in allen Fällen nach §§129a/b StGB angeklagter Kurdinnen und Kurden basiert die strafrechtliche Verfolgung auf der Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die weder begründet werden muss noch rechtlich angegriffen werden kann. Im Verfahren gegen Abdullah Ö. datiert diese bereits vom 6. September 2011. Bislang sind alle Initiativen von Verteidiger:innen, eine – im Prinzip jederzeit mögliche – Rücknahme dieser Ermächtigungen zu erwirken, am politischen Willen des BMJ gescheitert!“

AZADÎ ruft zum „regen Besuch“ des Prozesses gegen Abdullah Ö. am kommenden Mittwoch (30. März) in Frankfurt am Main auf. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 165 C des OLG Frankfurt in der Konrad-Adenauer-Straße 20.

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