Frankreich: Ermittlungen wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses nach der Festnahme von Rima Hassan

Am Freitag, dem 3. April, gab die Staatsanwaltschaft die Einleitung einer Untersuchung wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses bekannt, nachdem die Europaabgeordnete Rima Hassan am 2. April im 10. Arrondissement von Paris wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ in Polizeigewahrsam genommen worden war. Nach Angaben des Staatsanwalts ist diese Entscheidung auf den Zeitpunkt und den Detaillierungsgrad der während der Polizeigewahrsam in den Medien veröffentlichten Informationen zurückzuführen, die es ermöglicht hätten, sensible Elemente der Ermittlungen vor Beginn der inhaltlichen Vernehmung preiszugeben. Bei einer Pressekonferenz prangerten Rima Hassan und ihr Anwalt, Maître Vincent Brengarth, eine juristische und politische Schikane an, wiesen auf organisierte Indiskretionen hin, die darauf abzielten, ihren Ruf zu schädigen, und erinnerten daran, dass die Untersuchungshaft ihre parlamentarische Immunität umgangen habe. Zudem wiesen sie die Vorwürfe bezüglich des angeblichen Drogenbesitzes der Aktivistin entschieden zurück und stellten klar, dass es sich in Wirklichkeit um in Frankreich legal verkauftes CBD handelte. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Verantwortlichkeiten für diese Veröffentlichungen zu klären, und findet statt, während die Europaabgeordnete am 7. Juli wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ vor Gericht steht.

https://secoursrouge.org/france-enquete-ouverte-pour-violation-du-secret-de-lenq