Freiheit für Gülaferit Ünsal! Aufruf, weitere Termine und Infos zum Prozessbesuch

Der § 129 b Prozess gegen die türkische Linke Gülaferit Ünsal begann am 19.7.12, am Kammergericht Berlin. Die nächsten Prozesstermine finden am Donnerstag dem 2.8 und Freitag dem 3.8. jeweils ab 9.00 Uhr im Kammergericht Berlin-Moabit statt.

 

Wir bitten Euch folgende Solidaritätserklärung des “Initiativkreises Gülaferit Ünsal” mit zu unterzeichnen. Wenn ihr diese unterstützen wollt sendet bitte eine Mail an berlin(ät)political-prisoners.net

Die 38-jährige Gülaferit Ünsal befindet sich seit ihrer Auslieferung im Oktober 2011 aus Griechenland in die BRD, nunmehr seit 7 Monaten in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Berlin-Lichtenberg.

Sie ist Ingenieurin und Absolventin der Technischen Universität des Nahen Ostens (ÖDTÜ) in Ankara. In den 90′er Jahren war sie lange Zeit im gewerkschaftlichen Bereich aktiv und beteiligte sich 1996 während einer Inhaftierung aufgrund dieser Aktivitäten am unbefristeten Hungerstreik der politischen Gefangenen, dem Todesfasten. Später ging sie nach Deutschland und von hier aus nach Griechenland, da sie gesundheitliche Probleme hatte und in der Türkei per Haftbefehl, welcher auch heute noch aufrechterhalten wird, gesucht wurde. Ihr Ehemann ist in der Türkei inhaftiert.

Am 08. Juli vergangenen Jahres wurde Gülaferit Ünsal aufgrund eines Festnahmeersuchens der deutschen Bundesanwaltsschaft in Thessaloniki in Griechenland festgenommen und in Auslieferungshaft gesperrt. Der Haftbefehl gegen sie wurde bereits am 09. Februar ausgestellt. Am 21. Oktober 2011 wurde Gülaferit Ünsal schließlich, trotz des Protestes einer griechischen Solidaritätsbewegung, nach Deutschland ausgeliefert und ist seitdem in Berlin-Lichtenberg inhaftiert. Im Januar, nach der Luxemburg-Liebknecht-Lenin-Demonstration, sowie am Tag der politischen Gefangenen, dem 18. März diesen Jahres protestierten bereits zahlreiche Menschen vor dem Lichtenberger Frauengefängnis und forderten lautstark ihre Freiheit.

Am 18. April 2012 wurde nun durch die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen sie nach § 129 b erhoben. Neben dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der türkischen kommunistischen Partei DHKP-C wird sie beschuldigt deren UnterstützerInnen in mehreren europäischen Ländern angeleitet, Spendengelder gesammelt und logistische Aufgaben der Partei koordiniert zu haben.

Die Anwendung des § 129 b beinhaltet den Einsatz besonderer Haftbedingungen.

So wird beispielsweise ihre Post wird gesondert kontrolliert, dadurch um mehrere Wochen verzögert und einer faktischen Zensur unterworfen, welche unter anderem beinhaltet, dass mehrere Briefe mit solidarischen Formulierungen, welche der Staatsanwaltschaft nicht gefielen, zu Problemen führten.

Des Weiteren ist sie Schikanen, wie zum Beispiel der Verhinderung des Kontakts zu anderen türkischsprachigen Gefangenen durch die explizite Unterbringung in einem Berliner Gefängnis ohne weitere türkische Inhaftierte ausgesetzt. Auch der täglich einstündige Hofgang, welcher ihr gewährt werden musste, ermöglicht ihr keinen Austausch, da sie noch kein Deutsch versteht. Sie beschäftigt sich momentan damit es zu erlernen. Es wurde ihr sehr erschwert die dazu nötigen Bücher zu erhalten, da deren Beantragung und Aushändigung, wie auch die von weiteren Medien und Kleidung durch langwierige, angeblich behördliche Abläufe, verzögert wurde.

Besuche, welche sehr selten stattfinden können, werden grundsätzlich durch das BKA, unterstützt von einem Dolmetscher, überwacht. Grüße und Berichte über andere Gefangene sowie die Situation in der Türkei werden dabei mit der Begründung, dass sie einen Austausch über das anstehende Verfahren darstellen könnten, durch die Justiz und BKA BeamtInnen verhindern.

Die §§ 129, 129a und 129b sind ein System zur Ausweitung der Strafbarkeit. Bestraft werden nach diesen Vorschriften auch solche politischen Mitgliedschafts- und Unterstütungshandlungen in Bezug auf sog. kriminelle und terroristische Vereinigungen, die, würden sie in Bezug auf andere Vereinigungen ausgeübt werden, völlig legal wären (z.B. Spendensammlung). Während die §§ 129 und 129a bereits eine lange Tradition in Bezug auf in Deutschland aktive sog. kriminelle und terroristische Vereinigungen haben, werden mit dem 2003 eingeführten §
129b nun auch Mitgliedschafts- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf solche Vereinigungen im Ausland kriminalisiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar möglich, nicht nur Unterstützungshandlungen in
Deutschland in Bezug auf im Ausland aktive Vereinigungen, sondern selbst Unterstütungshandlungen im Ausland für im Ausland aktive Vereinigungen in Deutschland zu bestrafen.

Dabei findet oft eine enge Zusammenarbeit mit den folternden Justizorganen von Staaten, wie zum Beispiel der Türkei, statt und Abschiebungen werden im Fall von Aussageverweigerung angedroht und umgesetzt. Es handelt sich um ein Ausforschungs- und Gesinnungsstrafrecht.

Wir fordern Gülaferits Freiheit und die Abschaffung des Gesinnungsstrafrechts nach den §§ 129, a und b!

UnterstützerInnen:

Sandra Bakutz, Wien

Elisabeth Wissel, Berlin

Markus Bernhardt, Journalist & Autor, Berlin

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Gefangenen Info

Zusammen Kämpfen

AvEG-Kon, Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa

Heike Schrader, Journalistin

Rote Hilfe, OG Berlin

Solidaritäts und Rechtshilfezentrum der Völker

Initiative Presente

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Internationalistischer Abend im Stadtteilladen Zielona Gora, Berlin

Antinationale Neuköllner Antifa

Young Struggle

Hilal B.

Roten Hilfe e.V., Bundesvorstand

Andrej Hunko, MdB (DIE LINKE), Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Revolutionäre Perspektive Berlin

Sozialistische Initiative Berlin

Infoladen rabia, Winterthur/Schweiz

Freund/innen und Unterstützer/innen von Marco Camenisch

Norbert Kuske, Wahlstedt, Mitglied der Roten Hilfe


Die Prozesstage beginnen um 9 Uhr.

Der Einlass zum Saal 700 ist an der Pforte 5, links neben dem Haupteingang

Alle Besucher müssen sich einer umfangreichen Kontrolle unterziehen (Leeren der Taschen, Abtasten, Ausziehen der Schuhe).

Mitgenommene Handys, Wohnungsschlüssel etc. bleiben in der „Obhut“ der Justizangestellten.

Die Ausweise werden kopiert.

Leute die jünger sind als 16 Jahre dürfen nicht herein.

Nur Bleistifte und Papier können mit in den Saal genommen werden.

Es befinden sich im sogenannten Sicherheitsbereich keine Toiletten für die Zuhörer.

Adresse des Gerichts:
Kriminalgericht Moabit, Saal 700
Turmstr. 91
10559 Berlin

weitere Verhandlungstermine:

AUGUST

02. August 2012
03. August 2012
15. August 2012
30. August 2012
31. August 2012

SEPTEMBER

06. September 2012
07. September 2012
10. September 2012
11. September 2012
13. September 2012
27. September 2012

OKTOBER

n

15. Oktober 2012
18. Oktober 2012
19. Oktober 2012
25. Oktober 2012
26. Oktober 2012

NOVEMBER

01. November 2012
02. November 2012
08. November 2012
09. November 2012
15. November 2012
16. November 2012
22. November 2012
23. November 2012