Gericht stoppt Abschiebung von Zeynep Alpboğa

Zeynep Alpboğa sollte heute von Deutschland in die Türkei abgeschoben werden. Das OVG Münster stoppte die Abschiebung in letzter Minute. Die Kurdin wurde inzwischen aus dem Abschiebegewahrsam entlassen.

OVG sieht höhere Anforderungen an Ausweisung

Die geplante Abschiebung der Kurdin Zeynep Alpboğa aus Bielefeld in die Türkei ist vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster untersagte die Abschiebung am Dienstagnachmittag. Die 55-Jährige, die seit mehr als zwei Jahrzehnten in Deutschland lebt, wurde anschließend aus dem Abschiebegewahrsam entlassen.

Alpboğa war am vergangenen Donnerstag in den frühen Morgenstunden in ihrer Wohnung festgenommen worden. Am folgenden Tag ordnete das Amtsgericht Bielefeld Abschiebehaft an. Die Verhandlung wurde von Protesten und einem großen Polizeiaufgebot begleitet. Während des Verfahrens erlitt Alpboğa einen medizinischen Zusammenbruch und musste zeitweise im Krankenhaus behandelt werden. Noch in derselben Nacht wurde sie in die Abschiebehafteinrichtung im rheinland-pfälzischen Ingelheim gebracht. Für den heutigen Mittwoch war ihre Abschiebung per Flug nach Istanbul vorgesehen. Mit der Entscheidung aus Münster wurde sie in letzter Minute ausgesetzt.

OVG sieht höhere Anforderungen an Ausweisung

Im Zentrum des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens steht Alpboğas langjähriges politisches Engagement in der kurdischen Community. Zwischen 2018 und 2023 war sie Ko-Vorsitzende des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurd:innen in Bielefeld, auch als Kurdistan-Zentrum bekannt. Auch ihre Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen wird von den Behörden gegen sie angeführt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht das OVG aufgrund ihrer früheren Vereinstätigkeit zwar von einem „hohen staatlichen Interesse an einer Ausweisung“ aus. Gleichzeitig genießt Alpboğa aufgrund der für ihren Aufenthaltsstatus geltenden rechtlichen Bestimmungen einen erhöhten Ausweisungsschutz. Damit gelten höhere Anforderungen für eine Ausweisung. Insbesondere müsse das gegenwärtige Verhalten der dreifachen Mutter eine Gefahr für Deutschland darstellen. Bis zur Klärung dieser Frage darf Alpboğa nicht abgeschoben werden.

Verwaltungsgericht kippte Kontaktverbot

Unmittelbar vor der Entscheidung des OVG hatte sich bereits das Verwaltungsgericht Minden mit Alpboğas Eilantrag gegen die Abschiebung befasst. Das Gericht hatte die geplante Maßnahme zunächst nicht gestoppt und dabei unter anderem auf von den Behörden behauptete Kontakte zu „Personen aus dem Umfeld“ der 2025 aufgelösten PKK verwiesen. Gegen diese Entscheidung zog Alpboğa vor das Oberverwaltungsgericht. In einem weiteren Punkt bekam sie bereits in Minden Recht. Die Behörden hatten ihr den Kontakt zu Angehörigen des Demokratischen Gesellschaftszentrums in Bielefeld untersagt. Das Verwaltungsgericht hob dieses Verbot auf, weil es zu unbestimmt formuliert war.

Politische Verfolgung und Morddrohungen

Alpboğas Familie hatte wiederholt vor den Folgen einer Abschiebung in die Türkei gewarnt. Die 55-Jährige war dort bereits Anfang der 1990er Jahre aus politischen Gründen für mehrere Monate inhaftiert. Nach Angaben ihrer Angehörigen besteht die Gefahr, dass sie im Fall einer Rückkehr erneut ins Visier der türkischen Behörden gerät. Inzwischen kommt eine weitere Bedrohung hinzu. Nach Angaben ihrer Tochter wird Alpboğas Foto in türkischsprachigen sozialen Medien verbreitet. Dort habe sie auch Morddrohungen erhalten. Die Familie hält deshalb selbst unabhängig von einer möglichen staatlichen Verfolgung ein Leben in der Türkei für gefährlich.

Der Fall hatte in den vergangenen Tagen Proteste und Solidaritätserklärungen ausgelöst. Zuletzt forderte die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) die sofortige Aussetzung der Abschiebung und kritisierte, dass Alpboğas legitimes politisches Engagement in Deutschland gegen sie verwendet werde. Mit der Entscheidung des OVG ist die unmittelbar bevorstehende Abschiebung zunächst verhindert. Endgültig abgeschlossen ist das Verfahren damit jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht Minden wird sich im Hauptsacheverfahren erneut mit Alpboğas Aufenthaltsrecht und der gegen sie verfügten Ausweisung befassen.

Bis zu einer Entscheidung bleibt Zeynep Alpboğa in Deutschland. Nach fünf Tagen zwischen Festnahme, Gerichtsverfahren, Krankenhaus und Abschiebegewahrsam ist sie zunächst wieder bei ihrer Familie.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gericht-stoppt-abschiebung-von-zeynep-alpboga-52528