Dem politischen Asylbewerber Soner İnanç, einem Aktivisten der Gezi-Bewegung und sozialistischen Revolutionär, droht die Abschiebung aus Griechenland in die Türkei. Die griechischen Behörden haben ihn im Hinblick auf seine Rückführung aus einem Gefängnis in Athen in eine Abschiebehaftanstalt in Thessaloniki verlegt. Er hat aus Protest gegen dieses Vorgehen einen Hungerstreik begonnen und ruft zu Mobilisierungsmaßnahmen auf, um seine Abschiebung zu verhindern.
Die Unterstützer von Soner İnanç berufen sich auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung, der insbesondere durch Artikel 33 der Genfer Konvention und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist und die Rückführung einer Person in ein Land verbietet, in dem ihr Verfolgung, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Sie weisen zudem darauf hin, dass nach griechischem Recht eine Person, deren Antrag auf internationalen Schutz derzeit geprüft wird, grundsätzlich nicht abgeschoben werden darf, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Sie fordern daher die sofortige Einstellung des Abschiebungsverfahrens und die Nichtüberstellung von Soner İnanç an die türkischen Behörden.
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