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Haftstrafen für Angriff auf Neonazis in Pforzheim

„Beweislast“ beruht auf widersprüchlichen Aussagen

Am 16. Mai wurden drei Antifaschist*nnen in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Sie sollen laut Anklage im März 2015 zwei Neonazis auf dem Weg zu einer „Kargida“-Veranstaltung in Karlsruhe angegriffen haben.

Bei der Gruppierung handelt es sich um eine der zahlreichen Ableger der „Pediga“, einem Sammelbecken rechtspopulistischer bis neonazistischer Kräfte, die in diesem Zeitraum ihren Hochpunkt erlebt und bundesweit vielerorts wöchentlich gegen Geflüchtete und Migrant*innen, insbesondere Muslime, gehetzt hatte. Zudem hatten sie im Ermittlungsverfahren wahllos Fotos und Videos von Teilnehmer*innen linker Kundgebungen in Pforzheim vorgelegt und damit willkürlich Personen beschuldigt. Das Urteil ging letztlich sogar in zwei Fällen über das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hinaus. Begründet wurde dies mit der „Verteidigung der Rechtsordnung“.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Das Urteil schützt keine Rechtsordnung, es ist ein Freibrief für organisierte Neonazis, wahllos Aktivist*innen gegen Rechts anzuzeigen und damit vor Gericht noch Recht zu bekommen. Es hat den Anschein, als sollten Antifaschist*innen eingeschüchtert und vom legitimen Protest gegen nationalistische Hetze und rechte Gewalt abgehalten werden. Gerade vor dem Hintergrund einer erstarkenden Rechten in Deutschland ein fatales Zeichen.“