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Hamburg: Solidarität mit Özgür Aslan und Yusuf Tas!

Solidaritätskundgebung am Donnerstag, dem 07. 11., um 16 Uhr vor dem österreichischen Konsulat, Kurze Mühren 2  

Gerade in der Verfolgung von politischen AktivistInnen spielen Organisierungsdelikte eine wesentliche Rolle: durch die Gesetzgebung muss weder eine sogenannte konkrete Tat noch eine sogenannte illegale Handlug nachgewiesen werden, sondern ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die entweder als kriminell oder als terroristisch von geheimen Gremien aus der EU oder von Offiziellen des Bundesjustizministeriums eingestuft werden.
Als juristische Waffe dient den Herrschenden dabei der § 129b („Mitgliedschaft/Unterstützung/Werbung in/für eine terroristische Vereinigung im Ausland“)
In langjähriger Tradition richtet sich die Verfolgung insbesondere gegen linke migrantische Organisationen.
So wurde  am Montag, dem 28. 10, Özgür Arslan von der Haftanstalt in Wien an die deutschen Behörden ausgeliefert.
Im Juni diesen Jahres gab es eine europaweite Repressionswelle gegen AktivistInnen der Anatolischen Förderation. Dabei wurden in Deutschland und Österreich 6 Personen festgenommen und inhaftiert darunter auch Yusuf und Özgür.
Unter dem Deckmantel des Paragrafen 129 b wurden am 26. 6. 13 in einer europaweiten Aktion mehrere Durchsuchungen von Vereinsräumen der Anatolischen Föderation sowie Privatwohnungen in der BRD und in den Ländern Österreich, Niederlande und Belgien durchgeführt. In Österreich wurden in diesem Zusammenhang Yusuf Tas und Özgür Arslan festgenommen, um ihre Auslieferung in die BRD zu erwirken.
Weder der Widerstand im Gefängnis, die Solidaritätsarbeit in Wien (und anderen Städten) noch der Hungerstreik der beiden Inhaftierten, konnten die Auslieferung verhindern. Nachdem die Auslieferung von Yusuf am 18. 09., dem 49. Tag seines Hungerstreiks, erfolgte, wurde am Montag nun auch Özgür ausgeliefert.
Den Beschuldigten wird die Zugehörigkeit bzw. Unterstützung der revolutionären türkischen Organisation DHKP-C vorgeworfen. Grundlage für dieses Vorgehen ist der § 129 b. In den letzten Jahren wurden mehrere türkische Linke unter dem gleichen Vorwurf zu hohen Haftstrafen verurteilt, zuletzt in Berlin Gülaferit Ünsal zu 6 ½ Jahren.
Hier in Deutschland wird die beiden Aktivisten das Gleiche erwarten – Isolationshaft, ein politischer Prozess nach dem Paragrafen 129 b, in dem das Urteil schon gefällt ist und die Gefahr der Abschiebung in den Folterstaat Türkei.

Weitere Verfolgung durch den Paragrafen 129

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt zu Repressionsschlägenauch gegen linke Strukturen. Unter anderem betroffen waren am 22. Mai 9 Menschen, denen die Mitgliedschaft und Unterstützung der RAZ (Revolutionäre Aktionszellen) bzw. der RL (Revolutionären Linke) und die Erstellung und Verbreitung der Zeitschrift „Radikal“ vorgeworfen wird.
Hoch die internationale Solidarität! Widerstand ist kein Terrorismus!
Fünf Finger sind eine Faust – Linke Politik verteidigen!
Schreibt den Gefangenen!
(In welchem Gefängis Özgür eingesperrt ist, wird in den nächsten Tagen bekannt)

Yusuf Tas
JVA Stuttgart-Stammheim
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart

Wir fordern die Freilassung der inhaftierten Genossen Yusuf und Özgür und rufen zu einer Solidaritätskundgebung am Donnerstag, dem 07. 11., um 16 Uhr vor dem österreichischen Konsulat, Kurze Mühren 2,  auf.

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg