Hohe Suizidrate im Strafvollzug: Zwei Tote in Berliner JVA werfen Fragen auf

Innerhalb weniger Tage starben zwei Häftlinge in der JVA Plötzensee. Während die Justizsenatorin von Suiziden spricht, werfen die Umstände Fragen auf. Zudem zeigt sich: Armutsbedingte Freiheitsstrafen und hohe Suizidraten sind Alltag im deutschen Justizsystem.
Nach dem Tod eines Inhaftierten am 27. Mai ist wenige Tage später am 3. Juni ein weiterer Insasse in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee in Berlin-Charlottenburg ums Leben gekommen. Die Gefängnisleitung geht im einem Fall von Suizid, im zweiten von einem möglichen Suizid aus.

In der BRD gibt es 172 Justizvollzugsanstalten mit rund 60.000 Inhaftierten. Alleine zwischen 1998 und 2017 starben mehr als 3.000 Menschen in Haft – bei knapp der Hälfte dieser Todesfälle wird Suizid als Todesursache angegeben.

Video wirft Fragen auf
Bei dem ersten Todesfall am 27. Mai ist nach Angaben der Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ein 25-jähriger polnischer Staatsbürger in einem selbst gelegten Feuer gestorben. Zuvor hatte er laut Badenberg eine „Barrikade“ aus einem brennenden Schrank vor seine Tür geschoben.

Der verstorbene Insasse soll sich „auf eigenen Wunsch hin früher als die Bewohner der angrenzenden Hafträume in den Einschluss nehmen lassen“, so die CDU-Justizsenatorin. Als ein Mithäftling aus einer anderen Zelle das Feuer bemerkte, löste dieser einen Alarm aus. Wegen der Hitzeeinwirkung durch den dahinterliegenden Brandherd sei die Tür zu stark verzogen gewesen, sodass den Bediensteten ein Öffnen nicht mehr gelungen sei. Die Feuerwehr war erst 20 Minuten nach Auslösen des Alarms vor Ort.

Zusätzliche Fragen wirft ein Bericht der Zeitung Junge Welt auf. Der Redaktion wurde ein aufgenommenes Video, das den Brand in der JVA Plötzensee zeigen soll, anonym zugespielt. Mehrere Gefangene berichten, sie hätten den Rauch bemerkt und versucht, Bedienstete zu alarmieren.

Ein Gefangener berichtet gegenüber Junge Welt: „Seine Hilfeschreie und das Klopfen gegen die geschlossene Tür waren für zahlreiche Mitgefangene zu hören. Er wollte offensichtlich nicht sterben.“ Diese Berichte werfen die Fragen auf, warum der Brand entstand und ob der Gefangene rechtzeitig hätte gerettet werden können.

Besonders brisant: Nach Angaben der Berliner Justizverwaltung kommt es in Berliner Haftanstalten durchschnittlich einmal pro Monat zu einem Zellenbrand. In den Zellen selbst sind laut der Berliner Justizsenatorin jedoch keine Rauchmelder installiert, da diese von den Insassen manipuliert werden könnten. „Wenn ein Mensch in seiner Zelle einen Brand legt und anschließend in Todespanik vergeblich an die Tür hämmert, ohne dass ihm da irgendwie geholfen werden kann, dann offenbart das ein eklatantes Versagen baulicher, personeller und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen“, erklärt Manuel Matzke, Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation, gegenüber Junge Welt.

Hohe Suizidrate im Gefängnis
Todesfälle in Berliner Justizvollzugsanstalten sind keine Seltenheit. Zwischen 2020 und Juni 2025 sind in Berliner Haftanstalten 46 Menschen gestorben. Darunter waren mindestens 18 Suizide. Das geht aus einer Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin über Entwicklung und Ursachen von Todesfällen in Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzug hervor.

Die Suizidrate unter Gefangenen liegt in Deutschland weit über dem europäischen Durchschnitt. Mit 17,8 Suiziden pro 10.000 Gefangene im Jahr 2021 (2016: 11,8) lag die deutsche Rate deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 9,5 (2016: 5,5). Damit ist sie auch rund 20-mal höher als die der deutschen Gesamtbevölkerung von etwa 0,8 Suiziden pro 10.000 Einwohner:innen.

Auch in Plötzensee wurden zwischen 2020 und 2025 mehrere Gefangene durch Suizid oder nach selbst gelegten Bränden tot aufgefunden. Insgesamt waren sieben der verstorbenen Gefangenen in Haft, da sie eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Auch bei dem zweiten Verstorbenen vom 3. Juni handelt es sich um einen 28-jährigen polnischen Staatsbürger, der eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß.

Wegen Armut in Haft
Eine Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet dabei, dass zuvor eine Geldstrafe verhängt wurde, die nicht bezahlt wurde und auch nicht anderweitig (etwa durch gemeinnützige Arbeit) erledigt werden konnte. Das führt dazu, dass jedes Jahr 40.000 Menschen im Gefängnis landen, und bedeutet, dass rund jeder zehnte Gefangene im deutschen Strafvollzug wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft saß.

Die meisten Menschen in Ersatzfreiheitsstrafe sitzen dabei nicht wegen schwerer Gewalt- oder Eigentumsdelikte ein. Häufiger geht es um Delikte, die eng mit Armut zusammenhängen, wie etwa Fahren ohne Fahrschein, kleinere Diebstähle, Verstöße im Zusammenhang mit Suchterkrankungen oder Schulden. Laut der Kampagne Freiheitsfonds landen etwa 9.000 Menschen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten.

Betroffen sind dabei überdurchschnittlich häufig Wohnungslose, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Personen in anderen prekären Lebenslagen – etwa arbeitslose oder suchtkranke Menschen.

Organisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie sehen darin seit Jahren eine Kriminalisierung von Armut. Wer eine Geldstrafe bezahlen kann, bleibt frei. Wer aber dazu nicht in der Lage ist, landet im Gefängnis. Zudem sei „eindeutig, dass die Androhung von Haft selten dazu führt, dass Menschen ausbleibende Strafen zahlen“.

Das Komitee weist weiter darauf hin, dass die Betroffenen ursprünglich nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Erst die fehlende Möglichkeit, die Geldstrafe zu bezahlen, führt zur Haft. Das Komitee bezeichnet die Ersatzfreiheitsstrafe als „zusätzliche – und bei der Urteilsverkündung nicht ausgesprochene – Strafe für Menschen, die das Pech haben, diese Geldstrafe nicht bezahlen zu können“. Die Ersatzfreiheitsstrafe werde damit faktisch zu einer zusätzlichen Strafe für arme Menschen.

Hinter Gefängnismauern herrscht oft Intransparenz
Auch wenn in den aktuellen Fällen Suizid nicht ausgeschlossen werden kann, zeigt die Geschichte, dass offizielle Darstellungen nicht immer der Wahrheit entsprechen. Der Fall Oury Jalloh, der 2005 gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, sorgt bis heute für Proteste für Aufklärung und Konsequenzen. Gutachten belegen seit Jahren, dass Oury Jalloh in seiner Zelle erst gefesselt und daraufhin angezündet wurde. Die Behörden sprechen jedoch weiterhin davon, dass er sich selbst angezündet habe.

Ein weiterer viel diskutierter Fall ist der Tod von Amad A. im Jahr 2018 in der JVA Kleve in Nordrhein-Westfalen. Dieser war zuvor zu Unrecht in Haft geraten und kam ebenfalls infolge eines Zellenbrands ums Leben. Berichte und spätere Untersuchungen verwiesen dabei auf widersprüchliche Angaben im Ablauf der Ereignisse. Die Ermittler:innen gingen schnell davon aus, dass er den Brand selbst gelegt habe. Erst wurde von der Justizbehörde verneint, dass er versucht habe, auf den Brand aufmerksam zu machen. Doch Amad soll am Abend die Gegensprechanlage in seiner Zelle genutzt haben. Außerdem deaktivierten die Justizbeamt:innen das ausgelöste Lichtsignal der Sprechanlage.

Zudem gibt es auch in jüngerer Zeit immer wieder Berichte über Misshandlungen und Rechtsverstöße in Haftanstalten. In der JVA Augsburg-Gablingen wird gegen ehemalige Verantwortliche wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung ermittelt. Gefangene berichteten von tagelanger Isolation, Entkleidung und der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen.

Auch aus der JVA Euskirchen wurden zuletzt Vorwürfe bekannt. Laut Berichten von ehemaligen Gefangenen im Zuge der laufenden Ermittlungen soll es ein System von Bevorzugungen und Sonderrechten gegen Geldzahlungen gegeben haben.

https://perspektive-online.net/2026/06/hohe-suizidrate-im-strafvollzug-zwei-tote-in-berliner-jva-werfen-fragen-auf