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Hungerstreik geht weiter – Droht Entmündigung?

 
Wie vor wenigen Tagen berichtet, befinden sich seit dem 03.Juli 2015
zwei Sicherungsverwahrte in einem unbefristeten Hungerstreik
die Entmündigung eines Beteiligten.

 
Neueste Entwicklung
 
Herr P. hat am 15.07.2015 seinen Hungerstreik abgebrochen, da die
gesundheitliche Situation für ihn nicht mehr tragbar war.Er wurde
daraufhin in eine andere Station der Anstalt verlegt.
 
Bei Herrn H. (1,78 m, 59,5 kg) geht die Justiz neue Wege; man versucht
ihn zu entmündigen (§ 1896 BGB). Am 15.07.2015 wurde ihm ein
entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts Freiburg, Az: 137 XVII 702/15
der Richterin P. zugestellt.
 
Die Anwältin von Herrn H., Frau Gröbmayr (Freiburg) kontaktierte
zwischenzeitlich den Landesjustizminister.
 
Herr H. fordert weiterhin als Voraussetzung für die Beendigung des
Hungerstreiks ein Gespräch mit einer Delegation des JM, des LG Freiburg
im Kreise von Mitinsassen und ihm selbst.
 
Auf keinem seiner Mitverwahrten macht Herr H. den Eindruck, als bedürfe
er einer Betreuung und Entmündigung.
 
Es ist skandalös, wie hier auf Protest gegen die Haftbedingungen
reagiert wird.
 
 
 
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

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Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg