In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung

Wie am 13.07.2023 berichtet, hat das Landgericht (LG) Freiburg meine Haftentlassung beschlossen.
Wenig überraschend, hat hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Sie hält die für mich günstigen Gutachten für nicht überzeugend. Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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