Jean-Marc Rouillan wurde “Offener Vollzug“ zugesagt

Ab 8.März wurde Jean-Marc Rouillan offener Vollzug zugesagt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit gegen diese Entscheidung des Gerichtes Widerspruch einzulegen.
Nach Auskünften des Anwaltes, wird offener Vollzug für Jean-Marc bedeuten, rund um die Uhr eine elektronische Kontrolle zu tragen, arbeiten zu gehen und sich nicht öffentich zu den Hintergründen, die zu seiner Verurteilung geführt haben zu äussern.
Ein Interview im Express hatte im Oktober 2008 als Begründng gedient, den damaligen offenen Vollzug zurückzunehmen und Jean-Marc über fast zweieinhab Jahren wieder rund um die Uhr einzusperren.