PRESSEMITTEILUNG 19.06.2026 zum 6. und 7. Verhandlungstag
Verteidigerteam der „Ulm 5“
Am 15.06. musste die Verteidigung mit dem Gericht über Dinge streiten, über die man eigentlich nicht streiten kann – Fakten. So beantragte die Verteidigung, dass der Öffentlichkeit erlaubt wird, mit Stiften mitzuschreiben, solange es sich um solche Stifte handelt, die sich nicht als Waffe eignen. Die Verteidigung hat dazu konkrete Arten und Marken vorgeschlagen. Das Gericht lehnte dies mit der Behauptung ab, alle Stifte, also auch Filz-, Wachs- oder Buntstifte, hätten eine spitze Mine, die zur Gefährdung von Menschen geeignet wären. Durch eine kurze Online-Suche hätte sich das Gericht darüber informieren können, dass es Stift gibt, die extra so konzipiert werden, dass man sich damit nicht verletzen kann. Die Verteidigung beantragte, dass die Gespräche mit den Mandant:innen im Gerichtsgebäude ohne Trennscheibe stattfinden. Dies wurde durch das Gericht mit dem Argument abgelehnt, es gäbe solche Räume im Gebäude nicht, obwohl der Verteidigung aus früheren Verfahren bekannt ist, dass es solche sehr wohl gibt.
Zudem rechtfertigte die Vorsitzende Richterin die weitere Haftfortdauer u.a. damit, dass die Angeklagten die Verstöße gegen Art. 6 EMRK beanstandeten. Dass diese somit zulässiges Verteidigungsverhalten in Haftgründe umwandelt, offenbart ein weiteres Mal ihre tiefgreifende Voreingenommenheit gegen die Angeklagten. Aus diesem Grund aufgrund der wiederholten Falschangaben der Kammer hat die Verteidigung weitere Befangenheitsanträge angebracht.
Am 19.06. wurde durch die Verteidigung gerügt, dass die Öffentlichkeit nicht gegeben ist. Der Verteidigung liegen mehrere Berichte vor, dass es insbesondere am 22.05. zu entwürdigenden Kontrollen gekommen ist. Es wird davon berichtet, dass Zuschauer:innen ohne Vorwarnung auf den Brüsten unter dem BH und im Intimbereich so ruppig kontrolliert wurden, dass sie davon Schmerzen hatten. Das Gericht hat diese Kontrollen zu verantworten, da es von vornherein eine Atmosphäre geschaffen hat, die ein gefährliches Bild von den Angeklagten aber auch den Zuschauerinnen gezeichnet hat und gegen übergriffige Kontrollen nicht eingeschritten ist.
Die Verteidigung hat weiter beantragt, den Beitrag „What the Wounds are telling us“ von Maud Effting und Willen Feenstra zu verlesen und die in Augenschein zu nehmen, der kürzlich den European Press Prize gewonnen hat. Der Beitrag dokumentiert Schussverletzungen von Kindern in Gaza, die darauf hindeuten, dass den Kindern gezielt schwere Verletzungen zugefügt wurden. Nur wenn das Gericht bereit ist anzuerkennen, was in Gaza passiert, kann es die Motivation der Angeklagten richtig bewerten.
Gegen Ende der Verhandlung am 19.06. kam es noch zum Eklat durch eine Äußerung der Vorsitzenden Richterin Kathrin Lauchstädt. Der Verteidiger Matthias Schuster entgegnete der Vorsitzenden, dass die Gerichtsverhandlung keine Kaserne sei und sie nicht der Feldwebel, woraufhin diese mit „doch!“ antwortete. Im Gegensatz zur Strafprozessordnung ist die Vorsitzende offensichtlich der Ansicht, dass sie eine militärische Befehlsgewalt habe und ihre Anordnungen wie Befehle umzusetzen seien. Die Verteidigung begrüßt, dass die Vorsitzende damit das ausgesprochen hat, was sich schon durch alle ihre Beschlüsse gezogen hat. Die Verteidigung und die Angeklagten haben die Vorsitzende deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 29.06. wieder in Stuttgart-Stammheim. Für Rückfragen stehen die Unterzeichner:innen gerne zur Verfügung.
Wer sind die „Ulm 5“? Fünf junge Menschen – Student:innen, Künstler:innen, Aktivist:innen – aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland, die sich jahrelang auf legalem Weg für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Ihre Handlung am 8. September 2025 war Ausdruck tiefer moralischer Überzeugung – ziviler Ungehorsam, der sich ausschließlich gegen Sachgüter richtete, um Menschenleben zu retten.
Verteidigung: RAin Dr. Maja Beisenherz, München — info@beisenherz.eu — 0177 / 70 95 812, RA Michael Brenner, Nürnberg — michael.brenner@anw-nbg.de — 0911 / 37 66 42 77, RA Mathes Breuer, München — breuer@kanzlei-abe.de — 0175 / 52 46 963, RAin Anna Magdalena Busl, Bonn — busl@anwaltsbuero-bonn.de — 0176 / 23 23 32 35, RA Benjamin Düsberg, Berlin — mail@rechtsanwalt-duesberg.de — 0157 / 30 30 8383, RAin Carolin Kaufmann, Berlin — kaufmann@akm-berlin.de — 0172 / 47 21 420, RAin Rosa Mayer-Eschenbach, München — eschenbach@kanzlei-abe.de — 0176 / 65 35 94 43, RAin Christina Mucha, Memmingen — info@kanzlei-mucha.de — 08331 / 69 08 136, RAin Nina Onèr, Berlin — kanzlei@ninaoner.de — 01520 / 97 33 278, RA Matthias Schuster, Berlin — mail@anwalt-schuster.de — 0176 / 24 75 8230, RAin Martina Sulzberger, Augsburg — kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de — 0821 / 50 87 3850








