Leserbrief von Thomas Meyer-Falk im „Neuen Deutschland“ vom 26.4.2023 zum Prozess gegen die 4 Antifaschist:innen in Dresden

Massive Einschüchterung
Zu »Lina-E.-Prozess«, Tagesthema 20.4., S. 2

Die meisten Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung), die gegen Linke geführt werden, enden mit der Einstellung, also ohne Anklage; der
einschüchternde Effekt ist aber groß.
Oft jahrelange Bespitzelung (Abhören des Telefons, Mitlesen der Post und Mails), Observation und vieles mehr. Auch im Zuge des Verfahrens gegen Lina E. Gibt es breitflächige Strukturermittlungen. Umso wichtiger erscheint mir das Zusammenstehen: Sich nicht einschüchtern lassen – trotz alledem!

Thomas Meyer-Falk, zzt. JVA Freiburg