Lina E. muss sechs Monate in Beugehaft

Nach nur vier Wochen in Freiheit: Neue Gefängnisstrafe wegen verweigerter Zeugenaussage im zweiten Antifa-Ost-Verfahren.

Nach nur vier Wochen auf freiem Fuß sitzt Lina E. wieder im Gefängnis. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden ordnete eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten an, weil E. im zweiten Antifa-Ost-Verfahren nicht als Zeugin aussagen wollte. Sie habe »das Zeugnis ohne gesetzlichen Grund verweigert«, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. E. erwiderte, wenn Beugehaft »der Druck ist, den sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten«. Ihre Unterstützer im Gerichtssaal quittierten das mit Applaus. Mutmaßlich wegen des großen Publikumsinteresses wurde E. erst unmittelbar nach Verlassen des Saals verhaftet, anders als ihr einstiger Mitangeklagter Jannis R., bei dem im März noch vor der Richterbank die Handschellen angelegt wurden.

E. sollte in einem Prozess aussagen, in dem sieben Antifaschisten angeklagt sind, weil sie eine kriminelle Vereinigung gebildet und insgesamt 13 Gewaltstraftaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten verübt haben sollen. Unter ihnen ist ihr einstiger Verlobter Johann G., der wie Lina E. eine »herausgehobene Stellung« in der Gruppe gehabt haben soll. E. war im ersten Verfahren gegen Mitglieder der Gruppe im Mai 2023 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nachdem sie zwei Drittel davon verbüßt hatte, wurde die Reststrafe kürzlich zur Bewährung ausgesetzt. Erst Ende Mai hatte sie das Gefängnis verlassen.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters hätten E.s Aussagen wegen ihrer »Innenperspektive« eine »erhebliche Bedeutung« für den laufenden Prozess gehabt. Es gebe »kein vergleichbares Beweismittel«. E.s Anwalt Erkan Zünbül dagegen machte ein »umfassendes« Recht seiner Mandantin geltend, die Aussage zu verweigern. Er verwies auf die akute Gefahr, dass ihre Angaben zu neuen Ermittlungen gegen sie führen könnten. Jegliche Aussage könne »mittelbar oder unmittelbar« dazu führen, dass eines der zehn Verfahren, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften in Dresden, Leipzig, Meiningen und beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe gegen E. geführt und vorläufig eingestellt worden seien, wieder aufgenommen werde. Zünbül sagte, es bestehe eine »hohe Gefahr der Selbstbelastung«. Er könne seiner Mandantin »nur raten, von ihrem Weigerungsrecht Gebrauch zu machen«. Auf Kubistas direkt an E. gerichtete Frage, ob sie zumindest teilweise Angaben machen und Fragen beantworten wolle, schüttelte sie den Kopf, was im Saal ebenfalls für Applaus sorgte.

E. sollte vom Gericht zu Vorfällen aus den Jahren 2018 bis 2020 befragt werden, für die sie rechtskräftig verurteilt ist. Dabei ging es um Überfälle auf die Nazi-Kneipe »Bull’s Eye« und deren Betreiber in Eisenach, auf mehrere von einer rechtsextremen Demonstration Zurückkehrende am Bahnhof Wurzen und auf einen Kanalarbeiter in Leipzig. Nach Ansicht von Alexandra Geilhorn, der Vertreterin der Bundesanwaltschaft, wäre sie zu Aussagen verpflichtet gewesen. Die Befürchtung, dass diese »unweigerlich« zu neuen Ermittlungen führen könnten, wies sie zurück: »Das ist nicht so.«

Mehrere Verteidiger teilten allerdings die Sorge, dass E. mit neuer Strafverfolgung überzogen werden könnte. Das frühere Agieren der Bundesanwaltschaft habe gezeigt, dass bereits »kleinste Anhaltspunkte benutzt werden, um ein Verfahren einzuleiten«, sagte die Anwältin Antonia von der Behrens. Ihre Kollegin Regina Götz verwies darauf, dass ein Ermittlungsverfahren gegen E. wegen der Beteiligung an einem Überfall in Dessau-Roßlau im Januar 2019 erst kurz vor ihrer Ladung als Zeugin eingestellt worden sei. Das wirke »wie eine sehr taktische Angelegenheit«. Wegen dieses Angriffs wird zwei Angeklagten im laufenden Verfahren sogar versuchter Mord vorgeworfen. Zudem warfen Verteidiger dem Gericht vor, »mit zweierlei Maß« zu messen. Ein Rechtsextremer, der derzeit im Verfahren gegen die Sächsischen Separatisten angeklagt ist, verweigerte im Antifa-Ost-Prozess ebenfalls die Aussage als Zeuge, muss dafür aber nur ein Ordnungsgeld zahlen.

Die vom OLG verhängte Beugehaft ist bereits die zweite derartige Sanktion gegen E. Jene hatte bereits in einem Verfahren am Amtsgericht Leipzig, in dem es um den Überfall auf den Kanalarbeiter geht, die Aussage verweigert, was ebenfalls mit Beugehaft von sechs Monaten geahndet worden war. Diese wurde aber bisher nicht in Vollzug gesetzt, weil E.s Anwalt Widerspruch einlegte. Dieser wurde in zwei Instanzen zurückgewiesen, zuletzt von einem anderen Senat am OLG Dresden. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht aus. Verteidigerin von der Behrens hatte an das Gericht appelliert, vor der Inkraftsetzung der neuen Sanktion zunächst diese BGH-Entscheidung abzuwarten; schließlich handle es sich um einen »massiven Eingriff in die Freiheitsrechte« von E. Dem kam Kubista nur scheinbar nach. Er erklärte, über den Vollzug der Beugehaft werde »außerhalb der Hauptverhandlung« entschieden, und entließ E. und ihren Anwalt aus dem Gerichtssaal. Vor dessen Tür klickten dann die Handschellen.
nd 30.6.26
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