NAZIGEGNER VOR GERICHT

Überläufer gegen Lina E.
Jahresrückblick 2022. Heute: »Antifa Ost«-Prozess. Nach Razzien und Zeugenbefragungen kein Ende in Sicht. Exgenosse wird Kronzeuge der Anklage

Seit September 2021 läuft mit dem »Antifa Ost«-Prozess ein äußerst umfangreiches Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten. Dazu scheut die Anklage weder Kosten noch Mühen, um eine Verurteilung von Lina E. und drei Mitangeklagten zu erreichen. Am 6. November 2020 war E. in Leipzig festgenommen worden. Sie sitzt seit bald 800 Tagen im Frauengefängnis in Chemnitz in Untersuchungshaft. Die Mitangeklagten bleiben auf freiem Fuß. Den vier Personen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 StGB vorgeworfen. Sie sollen mehrfach Neonazis angegriffen haben.

Ende Januar hatte es im Leipziger Stadtteil Connewitz Hausdurchsuchungen gegeben. Rund 100 Beamtinnen und Beamte des LKA Sachsen sperrten mehrere Straßen komplett ab, um vier Privatwohnungen und anhängende Räumlichkeiten zu durchsuchen. Die Razzien angeordnet hatten die Staatsanwaltschaft Leipzig und die Oberstaatsanwaltschaft Dresden. Letztere vermutete, dass die Beschuldigten einer weiteren angeklagten Person geholfen haben sollen, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Johann G. gilt im Konstrukt der Bundesanwaltschaft als zweite »Führungsperson« der angeblichen kriminellen Vereinigung und ist seit Juli 2020 auf der Flucht.

Rund zweieinhalb Monate später wurden während eines Verhandlungstermins vor dem OLG Dresden weitere Verstrickungen der polizeilichen Ermittlungsbehörden in rechte Netzwerke bekannt. Mario Würzbach, Kommandoführer des Mobilen Einsatzkommandos (MEK), hatte in seiner Befragung als Zeuge von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Er begründete dies damit, dass gegen ihn im Zusammenhang mit dem Munitionsskandal im Jahr 2018 ermittelt werde. Dabei war eine bislang unbekannte Menge an Patronen aus Polizeibeständen entwendet und als Bezahlung für ein Schießtraining bei dem Schießplatzbetreiber Frank Thiel verwendet worden. Thiel zählt zum Kreis des rechtsterroristischen Netzwerkes »Nordkreuz«.

Noch im selben Monat gingen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt auch gegen Neonazis vor. In elf Bundesländern wurden 61 Immobilien von 50 Beschuldigten durchsucht, unter anderem in Eisenach und Erfurt. Im Fokus der Razzien stand die neonazistische Kampfsportgruppe »Knockout 51« in Eisenach. Vier mutmaßliche Mitglieder wurden in Untersuchungshaft genommen. Zwei von den Durchsuchungen betroffene Neonazis aus Eisenach, Leon R. und Maximilian A., traten als Geschädigte im »Antifa Ost«-Prozess auf. Nach dem Beginn der Ermittlungen gegen die »Knockout«-Gruppierung im Jahr 2019 erfolgten die besagten Razzien rund drei Wochen nach der letzten Zeugenaussage im Prozess.

Im Juni folgten dann erneute Razzien bei mutmaßlichen Antifaaktivisten. Der Grund dafür ist die Aussage des ebenfalls Beschuldigten Johannes D., der bereits seit längerem aus linken und antifaschistischen Zusammenhängen ausgeschlossen worden war. Der Grund: Er wird beschuldigt, wiederholt sexualisierte Gewalt angewendet zu haben. Entsprechende Berichte und Stellungnahmen zahlreicher linker Strukturen wurden im Internet veröffentlicht. D. befinde sich in einem Zeugenschutzprogramm und habe bereits umfangreiche Aussagen getätigt, teilte das Gericht mit. Seine eigene Rolle habe er als Späher bei den Aktionen der Gruppe definiert. Ab Ende Juli folgten dann umfangreiche Aussagen von D., welcher von der Kronzeugenregelung Gebrauch macht. Der Versuch der Anklage, die Öffentlichkeit dabei auszuschließen, scheiterte.

Mitte September versuchte der Berliner Verfassungsschutz erfolglos, einen Spitzel im Zusammenhang mit dem »Antifa Ost«-Verfahren anzuwerben, doch die Person ließ sich auf nichts ein und informierte die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe. Im Oktober schließlich machte die Hauptangeklagte Lina E. dem MDR zufolge erstmalig persönliche Angaben vor Gericht und beantwortete Fragen zu ihrem Lebenslauf und ihrem aufgrund der Haft unterbrochenen Studium. Fragen zum Mitangeklagten Johann G. beantwortete sie nicht. Ein Ende des Prozesses ist vorerst nicht in Sicht.

Von Henning von Stoltzenberg, junge Welt 28,12.22