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Nürnberg: Zwischenstand der Verfahren zum 31. Mai 2017

+++Bis heute wurden 11 AktivistInnen vom 31.Mai vor Gericht gezerrt +++ weitere Prozesse stehen an +++ Der Verurteilungswille der Staatsanwaltschaft ist nach wie vor enorm hoch +++
4 AktivistInnen haben Strafbefehle erhalten. Sie reichen von ca. 500€ bis 2.400€, über die Höhe wird zum Teil noch verhandelt.

7 Verfahren wurden geführt.
4 davon sind beendet. Ein Verfahren wurde gegen Geldauflage vor Gericht eingestellt. In den 3 weiteren Verfahren wurden die AktivistInnen zu Arbeitsstunden und Geldstrafen, sowie in zwei Fällen zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Einer der Aktivisten saß zusätzlich fast 5 Monate in Untersuchungshaft. Nach einer Aktivistin wurde mittels einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht.
(Hier findet ihr genaueres zu einigen Prozessen:
– Prozess gegen Aktivist nach Untersuchungshaft: https://tinyurl.com/Pressemitteilung-M31
– Prozess in Neumarkt: https://tinyurl.com/Prozess-Neumarkt
– Prozess gegen Aktivistin nach Öffentlichkeitsfahndung:
https://tinyurl.com/Oeffentlichkeitsfahndung , Berufungsverfahren: https://tinyurl.com/Oe-Berufung )

In 3 Verfahren ging die Staatsanwaltschaft aktuell in Berufung, weil ihr die ohnehin schon hohen Strafen offensichtlich nicht hart genug sind:
Für das Schieben eines Fahrrads mit Kraft, über das eine Beamtin hinübersteigen musste, wurde der Aktivist für Widerstand, versuchte Gefangenenbefreiung und tätlichen Angriff angeklagt. Verurteilt wurde er wegen Widerstand gegen Vollstrecksbeamte zu 8 Monaten Knast auf 3 Jahre Bewährung. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig, sie wollte 15 Monate ohne Bewährung und ging in Berufung. (dazu: https://tinyurl.com/ProzessM31 )
Ein Aktivist wurde wegen tätlichem Angriff, versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung angeklagt. Die Polizeizeugen konnten keinen Geschädigten benennen, waren sich jedoch sicher, die Tathandlung in einem Beweisvideo gesehen zu haben. In den Videos war allerdings nur zu sehen, wie einer der Beamten den Aktivsten mit dem Ellbogen ins Gesicht schlug. Trotzdem wurde der Aktivist wegen Widerstands zu 90 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war anfangs noch bereit zu einem Deal mit Geldstrafe – nach Rücksprache mit dem leitenden Staatsanwalt war jedoch jede Einigung, die nicht zu einer Haftstrafe führt, ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft forderte 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Nach dem Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. (dazu: https://tinyurl.com/Prozess31-Mai )

Eine Aktivistin wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung (jeweils in 2 Fällen) und versuchter Gefangenenbefreiung angeklagt. Verurteilt wurde sie ausschließlich für Widerstand zu wenigen Tagessätzen. Die Richterin sah die Voraussetzungen von Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung nicht gegeben und merkte an, dass ein einfacher Schubser, wie er der Angeklagten vorgeworfen wurde, nicht für eine Verurteilung für tätlichen Angriff reichen würde. Die Staatsanwaltschaft offenbarte ihren politisch motivierten Verfolgungseifer und forderte, mit Verweis auf die Vorkommnisse in Hamburg zum G20 Gipfel, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung für die junge Mutter. Nach dem Urteilsspruch ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. (dazu: https://tinyurl.com/ProzessMai31 )
In fast allen Fällen wurden AktivistInnen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Nach §113 kann nahezu jede Handlung gegen PolizeibeamtInnen verurteilt werden, eine bloße Muskelanspannung reicht dazu schon. Weil es für die Verurteilung kaum Voraussetzungen braucht, dient der §113 häufig dazu, Polizeigewalt wie am 31.Mai zu legitimieren und der Öffentlichkeit vermeintliche StraftäterInnen zu präsentieren. Die Verschärfung des §114, die am 30.Mai 2017 in Kraft trat, steht dem in nichts nach. Hier führt nun bereits das Anrempeln eineR PolizeibeamtIn, selbst wenn es keine Verletzungen nach sich zieht, zu einer Freiheitsstrafe von mind. 3 Monaten.
2 Verfahren gegen AktivistInnen wurden vor einer Verhandlung eingestellt.
Gegen weitere AktivstInnen wird ermittelt. Teils sind die Anklagen schon da, teils liegen die Akten noch bei der Staatsanwaltschaft. Auch das Verfahren gegen Asif selbst steht noch aus. Also achtet auf aktuelle Terminankündigungen auf www.facebook.com/NuernbergIstUeberall und www.redside.tk.

Die nächsten bekannten Gerichtstermine sind:
7.12.: Prozess gegen zwei weitere Aktivistinnen, Solitreffpunkt: 8.15 vor dem Amtsgericht Nürnberg
19.12.: Prozess gegen Asif, achtet auf weitere Ankündigungen!
10.1.: Berufungsprozess gegen einen Aktivisten (voraussichtliche Folgetermine: 17.1., 18.1., 23.1.) Achtet auf weitere Ankündigungen!
Wir lassen uns nicht unterkriegen! Solidarität ist kein Verbrechen!
Unterstützt die Betroffenen bei den hohen Anwalts- und Gerichtskosten! Spendet dazu an das Bündnis Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen. Rote Hilfe Spendenkonto: GLS Bank DE85430609674007238359, Stichwort: Mai 31

Wir fordern..
dass alle Ermittlungen eingestellt und alle Anzeigen sofort fallengelassen werden!
… den Stopp aller Abschiebungen, egal wohin!
Gegen jede Polizeigewalt, weg mit §§ 113,114 StGB

| 16. November 2018 | Rote Hilfe – OG Nürnberg