PRESSEMITTEILUNG 22.07.2026 : Verteidigerteam der „Ulm 5“

Verteidigung beantragt Herrn Marian Rachow, CEO von Elbit Systems Deutschland als Zeugen zu vernehmen +++ Gericht beschränkt parlamentarische Beobachtung aus Irland
Am heutigen 22.07.2026 fand der mittlerweile 11. Verhandlungstag gegen die „Ulm 5“ statt. Die Verteidigung hat beantragt, den CEO von Elbit Systems Deutschland, als Zeugen zu vernehmen. Zur Überzeugung der Verteidigung wird Herr Rachow im Zeugenstand die Beteiligung von Elbit Systems Deutschland an Kriegsverbrechen in Gaza bestätigen.

Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co. KG ist zur Überzeugung der Verteidigung als integraler Bestandteil in die Kriegsführung in Gaza eingebunden. Sie ist arbeitsteilig in den Gesamtkonzern Elbit Systems eingebunden, unterstützt die Kriegsführung der israelischen Armee in Gaza insbesondere durch Technologietransfer, Lieferung von Rüstungsgütern und Komponenten nach Israel und finanzielle Verflechtungen. Eine Entscheidung des Gerichts über den Beweisantrag steht noch aus.
Bereits am letzten Verhandlungstag am 03.07.2026 hatte die Verteidigung das Gericht aufgefordert, auf die Ablösung von Herrn Oberstaatsanwalt Stengel und seine Ersetzung durch einen anderen Staatsanwalt hinzuwirken, unter anderem, weil dieser Ermittlungen in diese Richtung pflichtwidrig vollständig unterlassen hat und auch die ermittelnden Polizeibeamten angewiesen hat, nicht in diese Richtung zu ermitteln.

Den entsprechenden Beweisantrag der Verteidigung haben wir zur Hintergrundinformation beigefügt.
Ferner hat die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt anwesenden Parlamentarischen Beobachtern aus Irland, sowohl aus dem irischen Parlament als auch aus dem Europaparlament, untersagt, sich im Zuschauerraum Notizen zu diesem Verfahren zu machen. Dies ist eine massive Verletzung ihrer Parlamentarischen Rechte, eine Missachtung der Legislative durch eine Richterin
und im Übrigen auch völlig unbegründet. Die Richterin hält es für eine Gefahr, wenn Abgeordnete eines EU-Mitgliedsstaates einen Prozess mit Zettel und Stift beobachten – dies ist ein Skandal und nicht zu rechtfertigen.

Wer sind die „Ulm 5“?
Fünf junge Menschen – Studentinnen, Künstlerinnen, Aktivist*innen – aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland, die sich jahrelang auf legalem Weg für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Ihre Handlung am 8. September 2025 war Ausdruck tiefer moralischer Überzeugung – ziviler Ungehorsam, der sich ausschließlich gegen Sachgüter richtete, um Menschenleben zu retten.

Verteidigungsteam der Angeklagten im Verfahren 18 KLs 36 Js 123/25
Rechtsanwältin Dr. Maja Beisenherz, München, Info@beisenherz.eu, 0177 / 70 95 812,
Rechtsanwalt Michael Brenner, Nürnberg, michael.brenner@anw-nbg.de, 0911 / 37 66 42 77
Rechtsanwalt Mathes Breuer, München, breuer@kanzlei-abe.de, 0175 / 52 46 963,
Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl, Bonn, busl@anwaltsbuero-bonn.de, 0176 / 23 23 32 35
Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, Berlin, mail@rechtsanwalt-duesberg.de, 0157 / 30 30 8383,
Rechtsanwältin Carolin Kaufmann, Berlin, kaufmann@akm-berlin.de, 0172 / 4721420
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach, München, eschenbach@kanzlei-abe.de, 0176 / 65 35 9443,
Rechtsanwältin Christina Mucha, Memmingen, info@kanzlei-mucha.de, 08331 / 69 08 136,
Rechtsanwältin Nina Onèr, Berlin, kanzlei@ninaoner.de, 030/22185454
Rechtsanwalt Matthias Schuster, Berlin, mail@anwalt-schuster.de, 0176 / 24 75 8230,
Rechtsanwältin Martina Sulzberger, Augsburg, kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de; 0821 / 50 87 3850