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Pressemitteilung zum 14ten Jahrestag des türkischen Gefängnismassakers

Göttingen, den 17.12.2014
14 Jahre nach dem türkischen Gefängnismassaker: Schluss mit der Unterstützung der türkischen Politik durch die deutsche Justiz!

Am 19. Dezember 2000 stürmten türkische Sicherheitskräfte 20 Gefängnisse, in denen sich politische Gefangene im Hungerstreik befanden, und richteten ein Blutbad an, bei dem mindestens 30 Häftlinge starben. Der Protest der Häftlinge richtete sich nicht zuletzt gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen in den Isolationszellen und Hochsicherheitstrakten der sogenannten F-Typ-Gefängnisse.

 

Hierzu H. Lange vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Die Ereignisse vom 19.12.2000 haben der Welt klar gemacht, wie der türkische Staat mit politischen Gegner*innen umgeht. Dennoch dauert die politische und juristische Schützenhilfe der BRD für die Türkei an. Noch immer werden kurdische und türkische Linke in Deutschland nach dem politischen Gummiparagraphen 129b (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland) verurteilt, noch immer werden von den türkischen Sicherheitsbehörden erfolterte Aussagen vor deutschen Gerichten als belastende Beweise anerkannt.“

14 Jahre nach dem Gefängnismassaker in der Türkei gilt unsere Solidarität den kämpfenden Gefangenen in den türkischen Knästen. Unsere Solidarität und unsere Unterstützung gelten insbesondere all denen, die für ihre Zugehörigkeit zu linken kurdischen und türkischen Gruppierungen in Deutschland verfolgt und vor Gericht gestellt werden.
Wir fordern die Abschaffung der Terrorparagraphen 129a und 129b und ein Ende der Kriminalisierung kurdischer und türkischer Exillinker in  Deutschland.
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.