Nürnberger Genossin wird in München der Prozess gemacht. Genosse mit syrischem Pass in Gefahr.
Sie ist reißerisch wegen „versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ angeklagt. Nun soll der Nürnberger Genossin Hanna ab 19. Februar in München der Prozess gemacht werden. Angesetzt sind Verhandlungstage bis in den September 2025. Die bayerischen Soli-Strukturen sind darauf vorbereitet, planen Prozessbegleitung und Demos. Worum es in dem Fall der linken Aktivistin geht, darüber gaben wir schon berichtet. Hanna, eine Kunststudentin, wurde im Mai 2024 im Rahmen des „Budapest-Komplexes“ verhaftet und sitzt seither in U-Haft, weil sie im Februar 2023 in Ungarn an einer Auseinandersetzung mit Nazis beteiligt gewesen sein soll. Zu den angeblichen Körperverletzungen kam es rund um den so genannten „Tag der Ehre“.
An diesem Termin marschieren militante Rechtsextremisten aus ganz Europa durch die ungarische Hauptstadt und gedenken eines sinnlosen Ausbruchsversuchs der Waffen-SS im Februar 1945 mit vielen Toten, als die Rote Armee Budapest eingekesselt hatte. Dahinter steckt unter anderem „Blood & Honour Hungaria“. Es werden auch Konzerte und andere Aktivitäten veranstaltet. Kurz gesagt handelt es sich um eines der größten, wichtigsten Netzwerktreffen der europäischen Neonaziszene. Dagegen wurde handfeste Antifa-Arbeit geleistet, an der eben auch Hanna beteiligt gewesen sein soll. Natürlich ist der lächerliche Vorwurf des „versuchten Mordes“ aufgebauscht. Nach anwaltlicher Einschätzung ging es der Staatsanwaltschaft mit der krassen Anklage auch darum, eine Drohung an die abgetauchten Antifas zu senden, die ebenfalls wegen der Vorfälle in Budapest gesucht wurden. Ein Mordvorwurf verjährt nämlich nicht.
Inzwischen haben sieben Gesuchte sich Mitte Januar 2025 selbst gestellt. Darunter war auch Zaid aus Nürnberg, ein Genosse mit syrischer Staatsbürgerschaft. Das macht seine Situation schwierig. Er ist der einzige Betroffene, für den es keinen deutschen Haftbefehl gibt, sondern nur einen EU-Haftbefehl aus Ungarn. Darum befindet er sich in Köln in Auslieferungshaft. Im Klartext: Er schwebt mangels deutscher Staatsangehörigkeit besonders in Gefahr, nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Die Solidaritätsarbeit vor Ort ist angelaufen, es gab schon Kundgebungen in Köln und er erhält auch Post. In München bereiten sich die Solidaritätsstrukturen derweil auf viel Arbeit rund um den Hanna-Prozess vor. Insgesamt gilt es jetzt, alles für sämtliche Angeklagten zu tun, um Auslieferungen nach Ungarn zu verhindern. Interessant dabei ist, dass das Gericht in seinem Eröffnungsbeschluss zu Hannas Anklage schreibt, es käme letztlich nicht nur „versuchter Mord“, sondern auch eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht Anfang Februar 2025 in einer wichtigen Entscheidung klargestellt: Es war grundsätzlich rechtswidrig, Maja T. nach Ungarn auszuliefern. Die nonbinäre Person, die auch in Budapest dabei gewesen sein soll, hätte nicht in einer blitzartigen, viel kritisierten Abschiebung nach Budapest gebracht werden dürfen. Damit war Ts Verfassungsbeschwerde erfolgreich und das höchste Gericht hat festgehalten, dass Ungarn nicht als „Rechtsstaat“ gelten kann, auf den Verlass wäre. Es wies zum Beispiel im Urteil darauf hin, dass das Berliner Kammergericht die Haftbedingungen in Ungarn nicht gründlich genug geprüft habe. Die pauschale Zusicherung Ungarns, die Menschenrechte einzuhalten, reiche nicht. Auch Diskriminierung wegen Majas nonbinärer Identität könne nicht ausgeschlossen werden. Eine heftige Klatsche, die Verstöße gegen die Charta der Grundrechte rügt. Dies sollte für alle Antifas aus dem „Budapest-Komplex“ eine Auslieferung nach Ungarn eigentlich unmöglich machen.
Darum fordern wir:
Maja muss nach Hause!
Alle müssen bis zur Durchführung von Prozessen in Deutschland freigelassen werden!
Solikreis Nürnberg