Wenig zur Sache beitragen konnte der von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladene Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, Joachim Haß. Zwar stelle für ihn jede dieser kurdischen Demonstrationen vom Hermannplatz zum Kottbusser Tor eine einzige Straftat da, erklärte der Beamte des Landeskriminalamtes sinngemäß. Den Reden würde er dabei aber gar nicht mehr zuhören, da er davon nur Kopfschmerzen bekäme.
Knapp warf den deutschen Behörden in seiner politischen Erklärung »Zensur« und »Einschüchterung« vor. Die Darstellung der realen Verhältnisse in den kurdischen Gebieten, wo Millionen Menschen die von Deutschland und der Türkei als »isolierte Terrorgruppe« verfolgte PKK unterstützen, sei offenkundig unerwünscht.
Der Staatsanwalt unterstellte Knapp in seinem Schlußplädoyer Sympathien für eine Terrororganisation und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Euro. Das Berliner Landgericht fungiere nicht als »verlängerter Arm des türkischen Folterstaates«, wies die Richterin, der nach eigenen Aussagen das PKK-Verbot »in Fleisch und Blut übergegangen« ist, Vorwürfe des Angeklagten zurück. Nicht in der Strafhöhe aber in der Sache folgte sie dennoch der Staatsanwaltschaft und verurteilte Knapp zu 45 Tagessätzen zu 15 Euro. Seine Verteidigerin Antonia von der Behrens will gegen das Urteil in Revision gehen.