Skandalurteil im Fall Rachel Corrie

Skandal-Urteil im Fall Rachel Corrie

Haifa. Ein Gericht in Nordisrael hat eine Zivilklage wegen der Tötung der US-Pazifistin Rachel Corrie durch eine Planierraupe der israelischen Armee im Jahr 2003 zurückgewiesen.

Richter Oded Gerschon kam in seinem Urteil in Haifa am Dienstag zu dem Schluß, dem Bulldozerfahrer sei keine Fahrlässigkeit nachzuweisen. Die Ermittlungen der Militärpolizei seien korrekt geführt worden. Corrie sei das Opfer eines Unfalls, und Beschuldigungen, wonach ein Video über den Vorfall zerstört worden sei, träfen nicht zu. Die 23jährige Aktivistin war im März 2003 von einer Planierraupe überrollt worden, als sie in Rafah im südlichen Gazastreifen zusammen mit anderen Mitgliedern der Friedensorganisation Internationalen Solidaritätsbewegung (ISM) gegen die Zerstörung eines palästinensischen Hauses demonstrierte. Corries Familie protestierte gegen die Entscheidung der israelischen Armee, den Fall zu schließen, und reichte im März 2010 Zivilklage gegen den Staat Israel und das Verteidigungsministerium ein.

Ihr Anwalt Hussein Abu Hussein kündigte nach der Abweisung der Klage vom Dienstag Berufung gegen das Urteil an. Die Mutter Cindy Corrie, die zusammen mit ihren Mann Craig an der Verhandlung teilnahm, äußerte sich »zutiefst traurig und verstört« über den Richterspruch. »Wir denken, Rachels Tod hätte vermieden werden können«, sagte sie. Aber sie wisse, daß Israel über ein »gut geschmiertes System zum Schutz seiner Militärs« verfüge. Augenzeugen – Pazifisten und Palästinenser – hatten berichtet, der Fahrer der Planierraupe habe Corrie vorsätzlich überrollt.

(AFP/jW)