»Griechenland muß sich an Europas Recht halten«

Menschengerichtshof rügt Umgang der Justiz mit einem politischen Gefangenen. Ein Gespräch mit Anny Paparousou

Das Mitglied der ehemaligen griechischen Stadtguerillaorganisation Savvas Xiros wurde 2002 nach der vorzeitigen Explosion einer Bombe schwerverletzt von der Polizei aufgegriffen. Im Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der »17N« wurde er zu lebenslangem Gefängnis verurteilt. Wie ist seine Situation heute?
Savvas wurde im September 2002 mit vielen Verletzungen ins Gefängnis gebracht, von denen bis heute keine ausreichend behandelt worden ist. Er ist auf einem Auge blind, und auch das andere droht er, vollständig zu verlieren. Seine Hörfähigkeit ist sehr schwach. Aufgrund ernsthafter kardiologischer Schäden sind seine Beine ständig angeschwollen und schmerzen. Darüber hinaus leidet er unter einer Reihe weiterer Gesundheitsschäden wie Atembeschwerden, Asthma und Aneurysmata. Vorrang haben dabei die Augen. Zwar kann seine Sehfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden, aber sie könnte verbessert werden – vor allem, was das räumliche Sehen betrifft.
Anträge auf Haftverschonung zur ärztlichen Behandlung sind in der Vergangenheit von griechischen Gerichten abgelehnt worden. Nun aber gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR). Wie lautet es?
Der letzte Antrag auf Haftunterbrechung wurde 2006 gestellt und abgelehnt. Seither hat sich seine gesundheitliche Situation weiter verschlechtert. Gegen diese Ablehnung ist Savvas Xiros vor den EuGHMR gezogen. Im September hat dieser nun geurteilt, daß das griechische Gericht falsch entschieden hat. Der EuGHMR kritisiert, daß sich die Richter die Zuständigkeit für eine Entscheidung über medizinische Fragen angemaßt haben, ohne Spezialisten zu Rate zu ziehen. Im Urteil wird weiter die Entscheidung des Gerichtes kritisiert, Savvas Xiros die zur Behandlung beantragte Haftverschonung nicht gewährt zu haben.
Savvas Xiros erhält laut Urteil außerdem 1000 Euro. Wofür?
Diese 1000 Euro wurden ihm als Entschädigung zugesprochen, weil Griechenland in seinem Fall gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand der Folter oder erniedrigender Strafe ausgesetzt werden. Und nach Meinung des EuGHMR ist Savvas Xiros genau das zugestoßen, indem ihm vom griechischen Staat durch die nationale Justiz die Behandlung seiner Augenschäden verweigert wurde. Dieses Versäumnis hat zur Verschlechterung seiner Sehfähigkeit geführt; das hätte vermieden werden können, wenn er eine Unterbrechung der Haft zur Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus gewährt bekommen hätte.
Heißt das, Savvas Xiros kommt jetzt aus dem Gefängnis?
Nein, die Entscheidung des EuGHMR kann nicht unmittelbar umgesetzt werden, der EuGHMR kann Griechenland keine direkten Anweisungen erteilen. Mit diesem Urteil im Rücken kann er aber in Griechenland einen neuen Antrag auf Haftaussetzung zur Behandlung im Krankenhaus stellen. Den haben wir gerade eingereicht. Er hat nach der Entscheidung des EuGHMR natürlich ein anderes Gewicht. Denn wenn Griechenland verurteilt wurde, weil sein letzter Antrag abgelehnt wurde, dann müssen sich die griechischen Gerichte dieses Mal an die europäische Rechtsordnung halten. Heißt das, die griechische Justiz hat gar keine andere Wahl, als dem neuen Antrag stattzugeben? Ich glaube, sie hat keine andere Möglichkeit, denn wir stehen vor zwei Tatsachen: Offensichtlich hat sich die gesundheitliche Situation von Savvas Xiros seit Ablehnung des Antrags im Jahre 2006 verschlechtert. Und zum anderen sagt der EuGHMR, daß Griechenland sich im Rahmen der europäischen Rechtsordnung bewegen muß, nach der eine notwendige Behandlung niemandem verweigert werden darf – selbst wenn es sich um einen nach der Terrorgesetzgebung Verurteilten handelt.