Bereits am vergangenen Dienstag, den 27. September 2011, hatte das Oberlandesgericht (OLG) einen linken Aktivisten aus der Türkei zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem 56-jährigen Faruk wird vorgeworfen, als Führungsmitglied der marxistisch-leninistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus dem Exil heraus führend bei einzelnen Aktionen der Organisation in der Türkei beteiligt gewesen zu sein.
Dieses Urteil reiht sich damit ein in die lange Tradition staatlicher Repression der Bundesrepublik Deutschland gegen türkische und kurdische Linke und deren Strukturen. Als faktische Amtshilfe für den türkischen Folterstaat wurden in den letzten Jahren vor allem Strukturen der in Deutschland nach Paragraph 129b (so
genannte „Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“) verbotenen DHKP-C massiv mit Überwachung, Durchsuchungen und Verhaftungen überzogen und in mehreren Verfahren Aktivistinnen und Aktivisten verurteilt.
Zudem gehen die deutschen Repressionsorgane gegen die kurdische Befreiungsbewegung vor. Bereits seit dem 23. August 2011 läuft nun wieder ein auf Grundlage des Gummiparagraphen 129b geführter Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten.
Allen Teilparagraphen 129 ist gemein, dass sie unter anderem umfassende Überwachungsmaßnahmen legitimieren, massiv bürgerliche Grundrechte aushebeln und juristisch Pauschalurteile gegen Einzelne möglich machen. Sie werden als Teil der politischen Justiz in Deutschland vor allem gegen linke Strukturen und
Personen angewendet.
Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. sagte zum Urteil vom Dienstag: „Es ist schlichtweg unglaublich, dass ein deutsches Gericht mit Hilfe des Gummiparagraphen 129b und einer mehr als fragwürdigen Konstruktion einer »führenden Beteiligung aus Deutschland heraus« Faruk zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Der deutsche Staat führt mit diesem Skandalurteil ein weiteres Mal die Politik des türkischen Folterstaats fort.“
Die Rote Hilfe e.V. fordert hiermit die sofortige Aufhebung des Urteils sowie die schnellstmögliche Freilassung von Faruk! Sie fordert insbesondere zur Solidarität mit ihm und allen anderen linken türkischen und kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten auf, die in Deutschland für ihr politisches Engagement diffamiert und kriminalisiert werden. Weiterhin wird sie sich nach ihren Möglichkeiten für den Aktivisten und seine Freilassung einsetzen!
Weg mit den Paragraphen 129, 129a und 129b!
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.