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Spanien erklärt zurückgekehrte Kämpfer gegen IS zu Terroristen

Spanische Antifaschisten, die im Ausland kämpfen, müssen sich vorsehen. Im Februar wurden Rückkehrer aus dem Donbass verhaftet, nun Anti-IS-Kämpfer aus Syrien. Der Vorwurf: Terrorismus.
Von Ralf Streck, San Sebastián nd9.7.

Schon die Festnahmen und die Vorwürfe gegen zwei spanische Kommunisten am Montag in der Hauptstadt Madrid waren eine klare Ansage. Obwohl der Ermittlungsrichter Eloy Velasco die beiden jungen Spanier am späten Dienstag wieder freiließ, wirft er Pablo D.O. und Álvaro F.R. »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« vor.

Die jungen Spanier hatten bei der Vernehmung vor dem Nationalen Gerichtshof erklärt, sechs Monate in Syrien gewesen zu sein, um mit den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) gegen den Terror des Islamischen Staats (IS) zu kämpfen. Das Vorgehen gegen sie wird vom Ministerium für Staatsanwaltschaft unterstützt. Auf dessen Antrag mussten sie ihre Pässe abgeben, müssen sich künftig wöchentlich beim Gericht melden und dürfen Spanien nicht verlassen. Diese Lesart am Sondergericht erstaunt, weil damit die YPG zur terroristischen Vereinigung gestempelt wird.
Die Polizei hatte die Festnahmen laut Velasco damit begründet, dass sie mit der YPG einer Vereinigung angehört hätten, die international als »terroristisch« eingestuft werde, womit der Bewertung der Türkei gefolgt wird. Entsprechend seien die beiden bei der Festnahme durch maskierte Zivilpolizisten behandelt worden, erklärten ihre Genossen.

Die beiden Beschuldigten gehören der Marxistisch Leninistischen Partei (Revolutionärer Aufbau) an und hätten »in Rojava gegen die faschistischen Horden« des IS gekämpft, also »gegen den Terror«, klagte die Abspaltung der Jugendorganisation der Kommunistischen Partei an.
Neu sind solche Vorgänge in Spanien nicht. Diese Vorwürfe machte das spanische Innenministerium schon jungen Antifaschisten, die in der Ostukraine in den Reihen der Rebellen kämpften. Acht Rückkehrer aus der Donbass-Region wurden im Februar festgenommen. Sie hatten in den »Internationalen Brigaden« der Donbass-Volksmiliz gekämpft. Auch ihnen wird die Teilnahme an »terroristischen Aktionen« vorgeworfen, die in Kiew »als Terrorismus vonseiten der Autoritäten« eingestuft werde, meinte dabei das Innenministerium. Und wie im Fall der Syrien-Rückkehrer, hätten auch die Donbass-Antifaschisten gegen spanische Interessen verstoßen.
Der Richter des Madrider Sondergerichts bemüht für sein Vorgehen eine Logik, wie er und andere sie seit vielen Jahren auf Basken anwenden. Weil die YPG im Kampf gegen den IS auch mit der in Deutschland und der EU verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) kooperiert, wird nun auch aus der YPG eine terroristische Vereinigung, weil die PKK als solche eingestuft wird. Im spanischen Baskenland wurden über diese Logik zahllose Organisationen und Parteien verboten, weil sie wie die Untergrundorganisation ETA für ein vereintes, unabhängiges und sozialistisches Baskenland eintreten.

Die jungen Spanier begründeten ihre Unterstützung der Kurden in Syrien mit dem »Kampf gegen den Faschismus«. Kurdische Flüchtlinge hätten sie darüber informiert, mit denen ihre Partei zusammenarbeitet. Sie sprechen vom »revolutionären Krieg«, den es zu unterstützen gelte. »Es ist eine große Chance, die Freiheit trotz eines starken Feindes wie dem IS zu erlangen«. Angesichts der »faschistischen Bestie« wollten sie nicht untätig bleiben. Wie die Donbass-Rückkehrer stellten sie sich in die Tradition der Internationalen Brigaden, die ab 1936 die spanische Republik gegen die Putschisten verteidigten.