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Spendensammeln als »Terrorismus«

Wegen angeblicher Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch steht eine linke türkische Aktivistin ab Donnerstag in Berlin-Moabit vor Gericht. Die seit 2008 in Griechenland lebende Gülaferit Ünsal war aufgrund eines deutschen Interpolhaftbefehls im Juli vergangenen Jahres festgenommen und im Oktober nach Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem sitzt die heute 38jährige in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Lichtenberg in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Ünsal, von 2002 bis 2008 die marxistisch-leninistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) in Europa geleitet zu haben. In der Anklageschrift wird Ünsal allerdings weder eine Teilnahme an Gewalttaten in Europa noch in der Türkei vorgeworfen. Als »Terrorismus« gilt vielmehr bereits das Sammeln von Spenden für politische Gefangene und der Verkauf von Zeitschriften. »Die Angeschuldigte war vor allem dafür zuständig, durch Spenden- und Beitragssammlung, kommerzielle Veranstaltungen und den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials Geld für die terroristischen Aktivitäten der DHKP-C in der Türkei zu beschaffen«, behauptet die Bundesanwaltschaft. Zudem soll Ünsal Kuriere zur Nachrichtenübermittlung und zum Waffenschmuggel rekrutiert haben und Ausweispapiere zur Schleusung von Organisationsmitgliedern verfälscht haben. Zu Prozeßbeginn findet vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritätskundgebung für Gülaferit Ünsal statt. Das Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« ruft zudem zur Prozeßbeobachtung auf.

Die 1996 als Nachfolgerin der Stadtguerilla Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) gegründete antiimperialistische DHKP-C ist insbesondere in den Armenvierteln türkischer Großstädte sowie an den Universitäten aktiv. Ihr bewaffneter Arm hat mehrfach Anschläge durchgeführt. Seit Jahren liegt ein Schwerpunkt der DHKP-C-Aktivitäten in der Solidarität mit politischen Gefangenen. Bei einem mehrjährigen Hungerstreik gegen die Einführung von Isolationshaftanstalten in der Türkei starben zwischen 2000 und 2007 über 120 DHKP-C-Anhänger. In Deutschland ist die DHKP-C verboten, die Europäische Union führt sie auf ihrer Terrorliste. Bereits in den letzten Jahren wurden eine Reihe mutmaßlicher DHKP-C-Aktivisten, aber auch Vorstandsmitglieder der legalen Anatolischen Föderation zu Haftstrafen aufgrund des Paragraphen 129b Strafgesetzbuchs bis zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

Von Nick Brauns, junge Welt 18.7.12