Ungarn: Beginn des Prozesses gegen die Antifa in Budapest

Am Montag, den 29. Januar, stellte die Staatsanwaltschaft bei der ersten Anhörung im Prozess gegen die Antifa ihr Plädoyer vor. Für Ilaria, gegen die wegen zwei Angriffen ermittelt wird, forderte die Staatsanwaltschaft 11 Jahre Haft wegen der erschwerenden Umstände, dass sie in Kenntnis der Existenz einer kriminellen Organisation gehandelt und eine möglicherweise tödliche Tat begangen hat. Für Tobias und die andere deutsche Mitschülerin, die der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt waren, forderte die Staatsanwaltschaft angesichts einer Höchststrafe von fünf Jahren eine Verurteilung zu drei Jahren und sechs Monaten. Die Angeklagten müssen sich entscheiden, ob sie sich für unschuldig erklären und sich einem normalen Verfahren stellen oder ob sie ihre Schuld eingestehen. Die Höchststrafe, die dem Angeklagten droht, ist dann die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe. Ilaria erklärte sich für unschuldig und wies auf die Aufforderung des Richters, entlastendes Material zu nennen, darauf hin, dass sie sich nicht verteidigen könne, weil ihr nie die übersetzten Gerichtsakten zugesandt worden seien und sie auch keinen Zugang zu den Videos und Fotos gehabt habe, die die Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorgelegt habe. Die deutsche Mitschülerin, die sich derzeit in Deutschland aufhält und einer richterlichen Kontrolle unterliegt, erklärte sich für unschuldig. Ihr Anwalt beantragte die Aufhebung der richterlichen Kontrolle, was abgelehnt wurde.

Tobias entschied sich dafür, sich für schuldig zu erklären, bestritt jedoch die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe, d. h. drei Jahre und sechs Monate, die in einem Hochsicherheitsgefängnis verbüßt werden sollten. Nachdem sich der Richter für einige Minuten zurückgezogen hatte, um Tobias‘ Situation zu beurteilen, erließ er gegen ihn eine Verurteilung zu drei Jahren, die zu zwei Dritteln in einem Hochsicherheitsgefängnis zu verbüßen sind, sowie ein Verbot, nach Ablauf der Strafe für fünf Jahre nach Ungarn zurückzukehren. Die Staatsanwaltschaft, die diese Verurteilung für zu milde hält, legte gegen das Urteil Berufung ein. An diesem Punkt trennt sich Tobias‘ Rechtsweg von dem der anderen Angeklagten und die Berufungsverhandlung für ihn wird im Oktober stattfinden. Die nächste Anhörung für Ilaria und die deutsche Mitschülerin wurde für den 24. Mai angesetzt.

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