Am 30. September 2026 verurteilte das Berufungsgericht in Budapest die Antifaschistin Maja T. zu sieben Jahren Haft – womit die in erster Instanz verhängte Strafe um ein Jahr gemildert wurde – und Gabriele M. zu sechs Jahren. Die beiden Aktivist*innen werden wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Zusammenstößen mit Faschisten während der neonazistischen Demonstration zum „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest strafrechtlich verfolgt. Bei Anna M., die ebenfalls angeklagt ist, wurde die Strafe von zwei Jahren bestätigt. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, und die Verteidigung macht insbesondere Verfahrensfehler und unzureichende Beweise geltend.
Maja T., die 2024 von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert wurde, prangert seit ihrer Inhaftierung besonders harte Haftbedingungen an, darunter Isolationshaft, Schlafentzug und erniedrigende Behandlungen. Gleichzeitig sollte die französische Justiz am 30. September gegen 14 Uhr über die Berufung von Gino A. entscheiden, einem antifaschistischen Aktivisten, dem die Auslieferung nach Deutschland droht, wo er ebenfalls im Rahmen des Budapester Verfahrens strafrechtlich verfolgt wird.
Die Repression erstreckt sich auch auf die Unterstützung der Verfolgten: Der Solidaritätsbus auf dem Weg nach Budapest wurde an der tschechischen Grenze von der deutschen Bundespolizei abgefangen. Nach eingehenden Identitätskontrollen wurden drei Fahrgäste daran gehindert, ihre Reise fortzusetzen, wobei die Behörden die Gefahr einer „Schädigung des Ansehens“ Deutschlands im Ausland geltend machten.
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