Urteil im zweiten Prozess gegen die kurdischen Jugendlichen

Am Montag, den 23. Mai wurde auch im zweiten Prozess, im Prozess gegen die unter 21-jährigen, das Urteil gefällt. Gegen die 9 Jugendlichen wurden Strafen zwischen 2 Jahren auf Bewährung und 3 Jahren Haft ausgesprochen.
Zwar wurde der Vorwurf des versuchten Mords fallengelassen, die Höhe der Strafe erfüllte aber dennoch die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wir werden uns in nächster Zeit mit dem Verlauf der Prozesse auseinandersetzen, da die Prozesse, wie auch die Soliarbeit nicht nur einige Probleme mit sich brachten, sondern darüber hinaus auch einiges an Diskussionsstoff lieferte. Nicht zuletzt die Tatsache, dass der Großteil der Angeklagten „Geständnisse“ oder Einlassungen zur Sache gemacht haben, zeigt auf, dass es einige Punkte gibt, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben.

Kleiner bürgerlicher Pressespiegel:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-pruegelattacke-in-nuertingen-gericht-urteilt-ueber-die-angreifer.26408d05-88ac-4a72-a987-7881ec8118c1.html

http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/kreisesslingen/Artikel718101.cfm

http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,-Rachefeldzug-Kurden-gegen-Tuerken-_arid,67502.html

http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,-Zugestaendnisse-%E2%80%93-ja-oder-nein-_arid,67279.html

http://www.turkishpress.de/2011/05/24/nuertinger-musiknacht-war-nur-eine-abreibung/id3584

http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Bis-zu-drei-Jahre-Haft-fuer-Kneipen-Angriff;art21526,6160418