Verhandlungstermine in §129b-Prozessen gegen kurdische Aktivisten

F e b r u a r 2024 (Termine können kurzfristig geändert werden)

Die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen begann Ende der 1980er Jahre nach § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung) und ab Mitte der 1990er Jahre nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung). Der Bundesgerichtshof entschied dann im Oktober 2010, nach türkischen linken und tamilischen Organisationen, auch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. § 129a/b einzustufen. Hunderte politisch aktiver Kurdinnen und Kurden sind seitdem von deutschen Strafverfolgungsbehörden angeklagt und von Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte verurteilt worden.

In den meisten 129b-Verfahren geht es nicht um individuelle Straftaten von Angeklagten, sondern um deren politische Gesinnung. Grundlage ist das umstrittene Betätigungsverbot der PKK von 1993 und die laut § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur strafrechtlichen Verfolgung von Funktionsträger:innen (Gebiets-, Regions- und Sektorleiter). Eine generelle Ermächtigung hat das Ministerium am 6. September 2011 ausgestellt, die bis heute automatisch gegen diesen Personenkreis angewendet wird. Jederzeit können aber auch Einzelermächtigungen erteilt werden gegen Menschen, deren Funktion die Behörden als weniger hochrangig einstufen. Unserer Kenntnis zufolge sind bislang 66 Aktivist:innen von abgeschlossenen bzw. laufenden §129a/b-Verfahren betroffen;

e l f Kurden befinden sich derzeit in deutschen Gefängnissen in Straf- bzw. U-Haft.

In jüngster Zeit erteilt das FDP-geführte Bundesjustizministerium zunehmend Einzelermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Aktivist:innen nach §§ 129a/b. Weil die Behörden bei den meisten wegen eines festen Wohnsitzes und einer Familiengebundenheit keine Fluchtgefahr annehmen, bleiben sie von einer Inhaftierung verschont. Ihre genaue Zahl ist AZADÎ nicht bekannt.

Auf die folgenden Prozesse möchten wir aufmerksam machen:

AYAZ Kenan (offiziell AYAS), Hanseat. OLG Hamburg (Prozesseröffnung: 3.11.2023)

Montag, 5. Februar

Dienstag, 6. Februar

Donnerstag, 8. Februar

Montag, 12. Februar

Mittwoch, 14. Februar

Freitag, 16. Februar und

Montag, 26. Februar

Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Hamburg, Saal 237, Sievekingplatz 3, statt.

ÇAKAS Mehmet, OLG Celle (Prozesseröffnung: 4.9.2023)

Dienstag, 6. Februar

Mittwoch, 7. Februar

Dienstag, 13. Februar

Mittwoch, 14. Februar

Dienstag, 20. Februar

Mittwoch, 21. Februar

Dienstag, 27. Februar und

Mittwoch, 28. Februar

Die Verhandlungen beginnen dienstags jeweils um 10:00 Uhr und mittwochs jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Celle, Kanzleistraße.

ÇIMEN Sabri, OLG Koblenz (Prozesseröffnung: 31.8.2023)

Dienstag, 6. Februar

Mittwoch, 7. Februar

Mittwoch, 14. Februar

Dienstag, 20. Februar

Mittwoch, 21. Februar

Dienstag, 27. Februar und

Mittwoch, 28. Februar

Die Verhandlungen finden jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Koblenz, Regierungsstr. 7, statt.

KÖÇER Tahir, OLG München (Prozesseröffnung: 8.1.2024)

Donnerstag, 1. Februar

Montag, 5. Februar

Donnerstag, 8. Februar

Montag, 19. Februar

Dienstag, 20. Februar

Dienstag, 27. Februar

Donnerstag, 29. Februar

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr vor dem OLG München/Strafjustizzentrum, Saal B275, Nymphenburger Straße 16.

ÖZEL Ali, OLG Frankfurt/M. (Prozesseröffnung: 24.4.2023)

Freitag, 2. Februar

Freitag, 9. Februar

Freitag, 16. Februar und

Freitag, 23. Februar

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr vor dem OLG Frankfurt/M., Saal E II, Konrad-Adenauer-Str. 20.

Des Weiteren findet vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf das Verfahren gegen Özgül Emre, Ihsan Çibelik und Serkan Küpeli statt. Ihnen wird vorgeworfen, das sog. Deutschland-Komitee für die DHKP-C gebildet zu haben. Der Prozess war am 14. Juni 2023 eröffnet worden.

Dienstag, 27. Februar und

Mittwoch, 28. Februar

Jeweils ab 9:30 Uhr vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 36

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Köln, 1. Februar 2024