g20no

Visumsantrag mit Hindernissen – Ausländerbehörde versus Strafbehörde

Evgeniis Amtsgerichtliches Verfahren wurde im Dezember ausgesetzt, da sich der ursprüngliche Tatvorwurf in Luft aufgelöst hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte aber offensichtlich einen Freispruch vor der Öffentlichkeitsfahndung vermeiden und erfand flink einen neuen Vorwurf. Der Richter entschied: Im April wird der erste Vorwurf freigesprochen und über den neuen verhandelt. So der Plan.

Die Ausländerbehörde nutzte im Dezember die Gelegenheit, wies ihn aus und verhängte eine 5- jährige Einreisesperre, was mit einem Schengenfahndungseintrag verbunden ist. Explizite, einzige benannte Ausnahme für die Einreise, ist die Anreise zur Durchführung seines Strafverfahrens. Die Termine, wann sein Prozess von neuem beginnen soll, standen bereits zum Zeitpunkt der Ausweisung fest (11.4., 18.4., 20.4.und 27.4.). Evgenii stellte also ordnungsgemäß, mit genug zeitlichem Vorlauf, vor ein paar Wochen bei der deutschen Botschaft in Russland einen Visumsantrag. Kurz vor Ostern bekam er dann die Ablehnung des Visumsantrags.

Grund: Der Schengenfahndungseintrag. Die Staatsanwaltschaft fand dies wiederum gar nicht gut, schließlich brauchen sie den Beschuldigten für das Verfahren. Sie nahm Kontakt zur Ausländerbehörde auf, die klein bei gab, sich für den „Fehler“ entschuldigte und die Scheingenfahndung aus dem System raus nahm. Fehlt nun „nur“ nach wie vor das ausgestellte Visum… Botschaften und Zeit…

Kommt zu Evgeniis Prozess, jeweils ab 9 Uhr im Amtsgericht Altona: 11.4.,18.4.,20.4. und 27.4.
Posted on 2. April 2018 by g20redak