Pressemitteilung – Familien und Angehöriger der „Ulm 5“ mit Statements von der Verteidigung vom 12.05.2026, Stuttgart-Stammheim
Zweiter Verhandlungstag im „Ulm-5“-Prozess von der Richterin wieder unterbrochen; Verteidiger:innen setzen sich für die Grund- und Menschenrechte der Angeklagten ein
Nächster Verhandlungstag 20 Mai 2026
Am 11. Mai 2026 fand endlich der zweite Verhandlungstag für die „Ulm 5“ in Stuttgart-Stammheim statt, nachdem die Vorsitzende Richterin am 27. April die Verhandlung, noch bevor sie überhaupt begonnen hatte, abgebrochen und dann die nächsten beiden Verhandlungstermine abgesagt hatte. Den Ulm 5 wird Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung auf dem Gelände von Elbit Systems in Ulm, Südwestdeutschland, vorgeworfen. Elbit Systems ist der Lieferant von über 80% der Waffen für den Völkermord in Gaza. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Alle Angeklagten sind bisher nicht vorbestraft, sie haben keine Menschen angegriffen und haben vor Ort auf ihre Festnahme gewartet.
Die fünf Angeklagten wurden trotz Protesten der Verteidigung, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt werde, erneut von der Polizei in Handschellen in einen Glaskäfig geführt, wie man das sonst aus Diktaturen kennt. Sie wurden mit unterstützendem Applaus aus der Zuschauertribüne begrüßt. Die für 9 bis 17 Uhr angesetzte Verhandlung begann erneut mit 1,5 Stunden Verspätung. Mit vier Pausen (eine davon fast 3 Stunden lang) wurde an diesem Tag effektiv weniger als zwei Stunden verhandelt.
Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt gewährte den Verteidigern schließlich das Wort, nachdem sie dies am ersten Verhandlungstag verweigert hatte. Die Anwälte verlangten, ihre Anträge unverzüglich anzuhören, da sie irreversible Rechtsverluste betreffen. Dazu gehören die Sitzordnung, die eine vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant verhindert; die Erlaubnis für die Verteidigung, detaillierte Protokollnotizen zu erstellen (für die meisten deutschen Verfahren gibt es keine Protokolle); unzureichende Simultanübersetzung; die Erlaubnis für die Angeklagten, selbst Notizen zu machen; sowie die Pressefreiheit respektieren und das Verteilen von Pressemitteilungen vor dem Gericht zu erlauben. Doch nach einer langen Reihe von Anordnungen und Stellungnahmen lehnte die Richterin erneut summarisch das Recht der Verteidigung ab, jeden einzelnen dieser Anträge zu stellen.
Hierbei handelt es sich nicht um nebensächliche Verfahrensfragen; vielmehr betreffen sie die grundlegenden verfassungsmäßigen Rechte der Angeklagten – Siehe auch die Statements von 3 von den 11 Verteidiger:innen unten.
Erneut kam der Prozess nicht einmal zur Verlesung der Anklage, Opening Statements der Verteidigung, oder Einlassungen der Angeklagten. Es wurden lediglich die Personalien der Angeklagten festgestellt. Doch selbst diese grundlegende und, sollte man meinen, einfache Aufgabe offenbarte die grobe Unzulänglichkeit der Kommunikationsvorkehrungen, da die Informationen über die Mikrophone mehrmals wiederholt werden mussten, was zu Verwirrung und Verzögerungen führte. Eine der Angeklagten war sogar auf der Zuschauertribüne zu hören, als sie über die Gegensprechanlage mit ihrem Verteidiger sprach.
Solange diese grundlegenden Probleme, die von den Angeklagten und den Verteidigern wiederholt moniert wurden, vom Gericht nicht angegangen werden – insbesondere die Unmöglichkeit für die Angeklagten, vertraulich mit ihren Anwälten zu kommunizieren, und das Fehlen von Protokollführern für die Verteidigung – scheint es wenig Hoffnung zu geben, dass das Verfahren an künftigen Verhandlungstagen vorankommt.
Wir hatten früher bereits unsere Befürchtung geäußert, dass den Ulm 5 ein Schauprozess drohe, und gestern, während der Verhandlung, bezeichnete auch die Verteidigung das Verfahren als „Schauprozess“. Doch da das Gericht entschlossen scheint, gar keine Standpunkte der Verteidigung zuzulassen, handelt es sich bisher hauptsächlich um eine Schau, eine Machtdemonstration des Gerichts, und nur sehr wenig um einen Prozess.
Wir fordern erneut eine internationale Prozessbeobachtung, um sicherzustellen, dass die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und Menschenrechte der Ulm 5 gewahrt werden. Nicht nur die Ulm 5, sondern auch die deutsche Justiz steht in Stammheim vor Gericht.
Familienmitglieder und Angehörige stehen für Interviews bereit: ulm5family@proton.me
Statements der Anwälte der Verteidigung der Ulm 5 – 12. Mai 2026
Nina Onèr, Anwältin von Zo:
Die Verteidigung hat heute weiter versucht, ihre dringendsten und drängendsten Anliegen, an das Gericht heranzutragen; das sind insbesondere die Sitzordnung und die Zulassung einer Protokollkraft.
Die Verteidigung kann sich ohne eine Protokollkraft nicht auf Ihre originäre Aufgabe konzentrieren. In Verfahren vor dem Landgericht gibt es kein Wortlautprotokoll. Das Gericht verwehrt uns jedoch bislang ohne jeden sachlichen Grund eine Protokollkraft. Ein Wortlautprotokoll ist aber gerade im Hinblick auf eine mögliche Revision von herausragender Bedeutung für uns. Insofern ist die Verwehrung einer Schreibkraft nicht nur eine Machtdemonstration, sondern eine konkrete Beschränkung der Verteidigung.
Auch die inzwischen mehrfach, sowohl vor, während als auch nach der Verhandlung gerügte Frage der Sitzordnung kann ebenfalls nicht einfach bis zu einem willkürlichen, vom Gericht bestimmten Zeitpunkt nach der Anklageverlesung zurückgestellt werden – es entstehen irreversible Rechtsverluste, wenn die Angeklagten nicht zu jeden Zeitpunkt, mit Ihren Verteidiger:innen der Verhandlung folgen können.
Es ist unsere Pflicht als Verteidigung, den Angeklagten zu ihrem Subjektstatus zu verhelfen, denn dieses Gericht missachtet ihre Beschuldigten- und damit ihre Grund- und Menschenrechte zutiefst.
Nachdem uns das Gericht letzte Woche gar nicht das Wort erteilt hat, hat es sich dann heute in einen Kreislauf aus Anordnungen, Stellungnahmen und Beschlüssen fest gefahren, schlichtweg weil es sich weigert, die basalsten organisatorischen Dinge zu regeln.
Wir könnten schon seit zwei Wochen in einem ordentlichen Gerichtssaal des LG Stuttgart – neben unseren Mandant:innen – dieses Verfahren führen. Stattdessen wird das Verfahren mit unnötigen Unterbrechungen und Ordnungsmaßnahmen weiter verzögert.
Dass diese Vorsitzende nach alledem noch so tut, als wären Ihre Interessen gleichlaufend mit denjenigen der Angeklagten und der Verteidigung, ist an Hohn nicht zu überbieten.
Mathes Breuer, Anwalt von Leandra:
Das Gericht hat erneut bewiesen, dass ihm die Rechte der ‚Ulm 5‘ gleichgültig sind. Das Gericht hat unseren Anträgen, neben unseren Mandanten zu sitzen, nicht stattgegeben und damit jede Möglichkeit einer vertraulichen Kommunikation während des Prozesses zunichte gemacht. Das Gericht hat das Recht auf ein faires Verfahren in einer Weise verletzt, die nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Benjamin Düsberg, Anwalt von Daniel:
Die Staatsschutzkammer hat ihre Haltung auch am zweiten Prozesstag nicht verändert und verweigert weiterhin grundlegende rechtsstaatliche Standards. Wir Verteidiger:innen werden uns nicht dafür hergeben, zur Scheinlegitimation eines Schauprozesses beizutragen.
Anwälte der Verteidigung: RAin Dr. Maja Beisenherz, München — Info@beisenherz.eu — 0177 / 70 95 812, RA Michael Brenner, Nürnberg — michael.brenner@anw-nbg.de — 0911 / 37 66 42 77, RA Mathes Breuer, München — breuer@kanzlei-abe.de — 0175 / 52 46 963, RAin Anna Magdalena Busl, Bonn — busl@anwaltsbuero-bonn.de — 0176 / 23 23 32 35, RA Benjamin Düsberg, Berlin — mail@rechtsanwalt-duesberg.de — 0157 / 30 30 8383, RAin Carolin Kaufmann, Berlin — kaufmann@akm-berlin.de — 0172 / 47 21 420, RAin Rosa Mayer-Eschenbach, München — eschenbach@kanzlei-abe.de — 0176 / 65 35 94 43, RAin Christina Mucha, Memmingen — info@kanzlei-mucha.de — 08331 / 69 08 136, RAin Nina Onèr, Berlin — kanzlei@ninaoner.de — 01520 / 97 33 278, RA Matthias Schuster, Berlin — mail@anwalt-schuster.de — 0176 / 24 75 8230, RAin Martina Sulzberger, Augsburg — kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de — 0821 / 50 87 3850
Siehe auch interview mit dem RA Dulsberg
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Bericht von einer Prozessbeobachterin
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