Am Dienstag, den 7. Juni von 18 – 19 Uhr: „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“

In der Juni Ausgabe von „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“ gibt es Beiträge:

– Interview mit dem Gefangenen Werner Braeuner, der sich seit über 4 Wochen im Hungerstreik befindet;
– §129-Verfahren gegen Linke aus Dresden und Umgebung;
– Aktionstag am 19 Juni: die Militanten der RHI verteidigen!

Zu hören über das Webradio „Radio Flora“ aus Hannover per Livestream: www.radioflora.de am Dienstag, dem 7. Juni von 18 – 19 Uhr. Die Sendung wird am wiederholt am Donnerstag, den 9. Juni von 11 – 12 Uhr.

Hintergrundinformationen:

Interview mit dem Gefangenen Werner Braeuner, der sich seit über 4 Wochen im Hungerstreik befindet

In der JVA Sehnde befindet sich der Gefangene Werner Braeuner seit nunmehr 4 Wochen in einem unbefristeten Hungerstreik. Werner ist seit 2001 in Haft, weil er einen Arbeitsamtdirektor getötet hat. Anlass für seinen unbefristeten Hungerstreik sind unter anderem Exkremente im Essen. „Ich verlange vom (niedersächsischen) Justizministerium in Hannover, mir den Tagesverpflegungssatz von ca. 7 € zu überlassen, um mit diesem Geld beim Knastkaufmann einkaufen zu gehen und mich selbst beköstigen zu können. Das Ministerium lehnt dies ab. Da ich eine gerichtliche Entscheidung dieses Streitfalls zu meinen Gunsten nicht erwarte und auch die Verfahrenskosten nicht tragen könnte, beginne ich am 8.5.2011 ein Todesfasten.“

§129-Verfahren gegen Linke aus Dresden und Umgebung

Erfolgreiche linke Bündnispolitik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt 1945 durch die Alliierten erinnern soll.

Schon seit längerer Zeit laufen in Dresden Ermittlungen gegen Teile der radikalen Linken, die darin mündeten, Anfang 2010 das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung nach §129 zu bilden, und gegen die darin vermuteten Personen zu ermitteln. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nachweislich

Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) und die Ermittlung von Bewegungsprofilen durch die Erfassung von Geokoordinaten. Es ist auch eine verstärkte Aktivität des Verfassungsschutzes zu beobachten, die sich an zunehmenden Anquatschversuchen festmachen lässt.

Kern der Ermittlungen sind jedoch nicht etwa konkrete Aktionen um den 13. Februar. Die Vorwürfe stellen einen Querschnitt alltäglicher linker Politik dar, die von der Organisation des notwendigen antifaschistischen Selbstschutzes bis hin zu Teilnahme an Demonstrationen im In- und Ausland reichen. Am 19. Februar 2011, dem Datum des diesjährigen versuchten – jedoch erfolgreich verhinderten – Naziaufmarsches, wollten die Ermittlungsbehörden dann offenbar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Razzia im „Haus der Begegnung“ und dem Verein „Roter Baum e.V.“ richtete sich nicht nur gegen die Personen im Ermittlungsfokus der imaginierten kriminellen Vereinigung, sondern gegen das gesamte Bündnis Dresden-Nazifrei und damit auch Teile der bürgerlich-antifaschistischen Strukturen.

Die Durchsuchungen

Konkret gab es drei Durchsuchungen im Zusammenhang mit den §129-Verfahren. Die erste im „Haus der Begegnung“ am Abend des 19.Februar. Als Begründung hatte die Annahme gedient, im Hause hätten sogenannte „Linksextremisten“ Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Blockade der Naziaufmärsche in Dresden geplant und koordiniert. Gegen alle 16 Anwesenden wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, Aufruf zu Straftaten und Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet.

Die nächsten Durchsuchungen erfolgten am 12. April 2011 in den Wohnungen von 14 Personen aus Dresden, Leipzig, Machern, Finsterwalde, Grimma und Niesky. Auch ihnen wird – wie bei den Razzien am 19. Februar 2011 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Die vorläufig letzte Durchsuchung fand am 2. Mai 2011 bei drei BewohnerInnen des Wohnprojekts „Praxis“ in Dresden-Löbtau statt.

Alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach §129 tragen das selbe Aktenzeichen.

Ausblick

Die Durchsuchungen müssen als Teil vielfältiger juristischer und repressiver Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen linke Strukturen in Sachsen eingeordnet werden.

Aktionstag am 19.06.: Die Militanten der RHI verteidigen!

Ein Angriff gegen eineN von uns ist ein Angriff gegen alle!
In nächster Zeit beginnen in Belgien und in der Schweiz Prozesse gegen Militante(1) die am Konstituierungsprozess der Roten Hilfe International beteiligt sind. In der Schweiz wird vom 19. bis zum 23. September dieses Jahres vor dem Bundesgericht in Bellinzona der Prozess gegen eine Genossin mit dem Vorwurf von Brandanschlägen stattfinden. In Italien wurden kürzlich zwei Militante, die sich an dem Aufbau einer RHI beteiligen, ebenfalls verurteilt. Und in Spanien finden immer wieder Prozesse statt, die in einen Zusammenhang mit der Solidaritätsarbeit bezüglich PCE(r) und GRAPO stehen – zahlreiche AktivistInnen wurden bereits wegen ihrer angeblichen Mitgliedschaft in dem Comitee por Socorro Rojo Internacional verurteilt.