Anwalt des Proletariats

Porträt. Der Jurist Hans Litten kämpfte gegen die Weimarer Justiz und den aufkommenden Faschismus. Vor 75 Jahren entzog er sich der weiteren Folter durch Nazischergen, indem er den Freitod wählte

Am 5. Februar 1938 nahm sich Hans Litten, Rechtsanwalt der Roten Hilfe, im KZ Dachau das Leben. Er konnte nicht mehr die permanenten Demütigungen, Folter und Qualen in den Konzentrationslagern ertragen, durch die er in den letzten fünf Jahren geschleppt worden war. Es gab keine Perspektive auf Erleichterung, keine Aussicht auf Befreiung.

Noch in der Nacht des Reichstagsbrandes war Hans Litten am 28. Februar 1933 verhaftet worden. Die in den Mittagszeitungen veröffentlichten Namen der mit ihm Verhafteten kannte jeder: kommunistische Abgeordnete wie Fritz Emmerich, Ottomar Geschke, Willi Kasper, Ernst Schöller und Walter Stoecker, Schriftsteller wie Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn, Carl von Ossietzky, bürgerliche Intellektuelle wie Erich Baron und Felix Rosenheim und neben Hans Litten seine Kollegen Ludwig Barbasch und Felix Halle.

Ein Sohn aus bürgerlichem Haus

Doch warum gerade Hans Litten, ein 1933 gerade erst im 30. Lebensjahr stehender Rechtsanwalt aus bürgerlichem Haus? Dieses Elternhaus stand zunächst in Halle, wo er am 19. Juni 1903 als Ältester von drei Söhnen geboren wurde, ab 1906 in Königsberg. Es wurde nach außen durch die professorale Dominanz des Vaters repräsentiert: Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung, aus Karrieregründen getaufter Jude, jovial und geistreich, erzkonservativ und Gegner der Republik. Der »Littensche Hof« wie ihn Hans und seine Freunde nannten, war nach der gescheiterten Novemberrevolution Treffpunkt der verunsicherten Bourgeoisie. Monarchisten aus Angst vor der Demokratie, waren sie allenfalls der Deutschen Volkspartei von Hugo Stinnes und Gustav Stresemann verbunden.

Diesem Milieu entzog Hans sich bereits frühzeitig. Für ihn wurde der Einfluß der Mutter, ihre humanistische und der Kunst aufgeschlossene Haltung bestimmend, in der ein starkes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten vorherrschte. Der Einfluß des Vaters mußte sich darauf beschränken, den Sohn vor der Entfernung aus dem Gymnasium zu bewahren, als dieser anläßlich einer Diskussion darüber, ob man das Bild des »Siegers der Schlacht von Tannenberg«, Hindenburg, in der Klasse aufhängen solle, meinte, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen.

Die Bauernkriege, Thomas Müntzer und die Schrift Friedrich Engels’ über den Bauernkrieg spielten in der Gruppe des jüdischen Jugendvereins, in der er seinen engsten Freund Max Fürst kennenlernte, die beherrschende Rolle. Sie nannten sich »Schwarzer Haufen«, und ihre Wanderungen und Sommerlager ließen eher auf romantische denn auf sozialkritische Begeisterung für die revolutionären Kämpfe schließen, wenn man nicht auch gleichzeitig die ernsthafte Auseinandersetzung mit den sozialistischen Gedanken der Jugendbewegung und den politischen Tagesereignissen berücksichtigt. Nebenbei beschäftigte sich Hans stark mit jüdischer Mystik — wohl nicht allein aus Protest gegen den Vater, der sich wie erwähnt hatte taufen lassen.

Dennoch, die Spannung, die aus der politischen Distanz und späteren Gegnerschaft zum Vater und der intellektuellen und emotionalen Nähe zur Mutter erwuchs, vermochte in den zugespitzten Auseinandersetzungen der Kriegs- und Revolutionszeiten vorerst nur vage weltanschauliche Positionen hervorzurufen, in denen die antidemokratischen Kunst- und Elitevorstellungen Stefan Georges wie die sozialkritischen Werke Gerhart Hauptmanns oder die Lektüre der kommunistischen Die Rote Fahne und der Schriften Rosa Luxemburgs Platz hatten. Auch nachdem er als junger Anwalt bereits mit seinen ersten Prozessen für die Rote Hilfe eindeutig und unverrückbar Position bezogen hatte, blieb der Widerspruch aus bildungsbürgerlicher Tradition und sozialistischer Perspektive in seinen philosophischen Anschauungen erhalten. Aber er prägte nicht mehr seine Lebensentscheidungen wie noch zur Zeit seiner Ausbildung: das Studium der Rechtswissenschaft, das er entgegen seinen Neigungen begann, ging noch auf das Konto väterlicher Tradition; seine Freunde, die er sich wählte, waren junge Kommunisten oder standen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) nahe.

Bei der Roten Hilfe Deutschland

Die Justizrealität der 20er Jahre bot anschaulicheres Material über das Verhältnis von Justiz, Legalität und Demokratie als die Seminare an der Universität: der Kapp-Putsch vom März 1920, deren Führer ohne Ausnahme strafrechtlich unbehelligt blieben; die ungesühnten Morde der Konterrevolutionäre an über 300 Arbeitern, während die Anhänger der bayerischen Räterepublik zu insgesamt 973 Jahren Festungshaft, 368 Jahren Zuchthaus und 3502 Jahren Gefängnis verurteilt wurden; der »Hitler-Putsch« vom 9. November 1923, der Hitler lediglich vier Jahre Festungshaft einbrachte und dem Ende November das KPD-Verbot und der Terror der Reichswehr folgte; das Reichsermächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923, welches mit dem Ausnahmezustand die Grundrechte beschnitt; die Aufhebung des Acht-Stunden-Tages etc.

Als sich Hans Litten im Jahre 1928 mit dem zehn Jahre älteren Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei beim Berliner Kammergericht niederließ, hatte er diese Lektionen der Weimarer Klassenjustiz ebenso gründlich gelernt wie die Strafprozeßordnung, die seine wirksamste Waffe war. Bereits die ersten Aufgaben bestimmten den Charakter seiner weiteren Tätigkeit, für die er nur fünf Jahre Zeit haben sollte. Er vertrat Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Bei einigen gelang ihm die Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fielen.

Ludwig Barbasch gehörte zu den etwa 130 Anwälten, die der Roten Hilfe Deutschland (RHD) zur Verfügung standen. Diese Organisation wurde infolge der Ausdehnung der Arbeitslosigkeit, der Verschärfung des Vorgehens der Polizei gegen die Arbeiter und schließlich des faschistischen Terrors zu einer der wichtigsten Hilfsorganisationen der Arbeiterbewegung. Der Rechtsschutz und die Verteidigung angeklagter Arbeiter wurden zunehmend wichtiger.

 
 Gegen Zörgiebel und Hitler

HansLitten

Auch Hans Litten übernahm sofort Mandate von der Roten Hilfe, die ihn zwangsläufig in die öffentlichen politischen
 

 

 

 

 

Hans Litten, Ernst Friedrich und Erich Mühsam (v.l.n.r.) im Gerichtssaal

Auseinandersetzungen hineinzogen. Die Auflösung der Demonstration am 1. Mai 1929, die unter das allgemeine Verbot politischer Veranstaltungen durch den Berliner Polizeipräsidenten Karl Zörgiebel fiel, forderte nicht nur 33 Tote und Hunderte von Verletzten, sondern führte auch zu 1200 Verhaftungen und zahlreichen Prozessen. In ihnen verteidigte Litten Arbeiter, die wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt worden waren. Gleichzeitig beteiligte er sich gemeinsam mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky an dem »Ausschuß zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge«. Er förderte derart viele Beweismittel an den Tag, daß Litten Anzeige gegen Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen erhob. Staatsanwaltschaft und Kammergericht blockten ab, aber Litten ließ in der ihm eigenen Konsequenz und Zähigkeit nicht locker. In weiteren Prozessen beschuldigte er den Polizeipräsidenten öffentlich des Mordes, um ihn zu einer Beleidigungsklage zu zwingen. Zörgiebel zog aber lieber einen Arbeiter vor Gericht, der ihn geohrfeigt hatte. Litten verteidigte diesen und trieb den Prozeß bis vors Reichsgericht, welches schließlich den von Litten angebotenen Wahrheitsbeweis für die Schuld des Polizeipräsidenten am Mord der 33 Arbeiter mit der Begründung ablehnte, daß man den Inhalt als wahr unterstellen könne.

Seine Prozeßstrategie in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer der Polizeieingriffe war klar. Ihm ging es nicht nur um die Aufdeckung der bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei, sondern um die Demonstration der Verantwortlichkeit bis in die höchsten politischen Chargen. Dazu benutzte er nicht nur die immer stumpfer werdenden Waffen der Prozeßordnung, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe, die er durch ausgiebige Vernehmungen von Zeugen zu öffentlichen Tribunalen der Wahrheitsfindung ausbaute.

Die gleiche Strategie wandte er auch in den Verfahren an, in denen er als Nebenkläger oder Verteidiger von Opfern faschistischer Überfälle tätig wurde. Am 22. November 1930 hatte ein Rollkommando des wegen seiner Brutalität berüchtigten Sturms 33 der SA ein Tanzlokal in Berlin-Charlottenburg, das »Eden«, überfallen. Mit dem Ruf »Schlagt die Hunde tot« wurden etliche Mitglieder eines Arbeitervereins vor dem Lokal niedergeschlagen und weitere Besucher durch Pistolenschüsse verletzt. Die faschistischen Attacken waren planmäßig und die polizeilichen Ermittlungen vollkommen unzureichend, wie sich drei Tage später herausstellte, als die empörten Arbeiter im »Türkischen Zelt« zusammenkamen und Hans Litten öffentlich Zeugen vernahm. Im anschließenden Prozeß gegen vier von den insgesamt 20 beteiligten Nazis vertrat Litten die Nebenkläger. Er ergriff die Gelegenheit, den Terror als planmäßige Taktik der Naziführung unter Beweis zu stellen, um die kurz zuvor von Hitler in seiner Vernehmung vor dem Leipziger Reichsgericht beschworene Legalität der »Nationalen Revolution« als plumpe Finte zu entlarven. Es gelang ihm, Hitler als Chef der Partei und Strategen des Terrors in den Zeugenstand zu bekommen. Mit einer Fülle von Zitaten aus Nazipamphleten und Goebbels-Broschüren, die das Terror- und Gewaltprogramm beschrieben, mit der die »Bewegung« »die Gegner zu Brei zerstampfen« wollte, konfrontierte er Hitler, der sich praktisch von Goebbels distanzieren mußte und wiederum seine Verfassungstreue beschwor. Obwohl die Ausweichmanöver Hitlers sehr durchsichtig und unglaubwürdig gewesen sein müssen, kamen sie offensichtlich den Angeklagten zugute: einer wurde freigesprochen, bei den übrigen drei erkannte das Gericht auf Gefängnis wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, vom Vorwurf des versuchten Totschlags wurden sie freigesprochen.

Die Justiz der Sondergerichte

Mehrere Prozesse schlossen sich an, in denen es um bewaffnete Überfälle des berüchtigten SA-Sturms 33 ging – mit der immer häufigeren Konstellation, daß nicht die Täter, sondern die Opfer auf der Anklagebank saßen. So im Röntgenstraßen-Prozeß. Vor dem SA-Lokal in der Röntgenstraße 12 in Berlin-Charlottenburg wurde am Abend des 29. August 1932 eine Gruppe Arbeiter angegriffen, die von einer Versammlung kam. Zwei SA-Leute blieben verletzt, einer tot zurück. Auf die Anklagebank kamen neun der Arbeiter wegen Totschlags aus politischen Motiven, worauf die Todesstrafe stand. In umfangreichen Recherchen und immer neuen Beweisanträgen gelang es Litten, die Nazi-Zeugen zu demontieren, die verkehrten Fronten umzudrehen und die Anklage zu Fall zu bringen. Die SA-Männer waren von ihren eigenen Leuten verwundet bzw. erschossen worden. Am 6. Oktober wurden alle Angeklagten freigesprochen. Zur fälligen Anklage der Nazis wegen Landfriedensbruch kam es jedoch nicht.

Dies war ein Prozeß, der zu dieser Zeit allerdings schon atypisch verlaufen war. Denn die Sondergerichte, die durch eine Notverordnung der Regierung Papen geschaffen worden waren, um »politische Gewaltakte« ohne Berufungsmöglichkeiten abzuurteilen, hatten wenig Anstalten gemacht, ihrer Arbeit wenigstens den Anschein politischer Neutralität zu geben. Die Rote Hilfe hatte vom August bis Dezember 1932 869 Prozesse gegen 3640 Arbeiter und Antifaschisten gezählt, von denen 604 freigesprochen, einer zum Tode und 3035 zu insgesamt 2318 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Gleichzeitig waren nur 263 Prozesse gegen Faschisten anhängig mit insgesamt 422 Jahren Freiheitsentzug. Litten hatte in diesem Stadium der Erosion der Weimarer Republik überhaupt keine Illusionen mehr über den politischen Charakter der Weimarer Justiz, die er offen als Klassenjustiz bezeichnete. Es mag zutreffen, was Kurt Hiller, der damals Leiter der Gruppe revolutionärer Pazifisten war und in der »Weltbühne« schrieb, über Hans Litten urteilte: »Seine Lebensanschauung war ein eigenartiges Gemisch aus anarchosozialistischen, katholisch-absolutistisch-barocken und urchristlichen Elementen, aus 20., 17. und 1. Jahrhundert. Er war ein präziser Jurist, ein klarer Philosoph, dabei die Güte selbst.«

Doch an klarer Einsicht in die faschistische Unterhöhlung der Republik, den Beitrag der Justiz zur atemberaubenden Rechtsdrift und zur Zerstörung demokratischer Legalität und vor allem in die Notwendigkeit des antifaschistischen Bündnisses, übertraf er aber viele linksbürgerliche Intellektuelle bei weitem. Nicht das Vokabular, die Radikalität der Worte, ja nicht einmal die Zugehörigkeit zu einer Partei, die für ihn wohl nie wirklich in Frage gestanden hat, können so aufschlußreiche Indizien seiner politischen Philosophie sein wie die eindeutige und nie in Zweifel gezogene Konsequenz seiner Entscheidung für die Verteidigung der Arbeiter gegen Justiz und Faschismus. Ob er sich selbst einmal als » links von der KPD stehend« bezeichnet hat oder von Freunden als »erfüllt von einem fast inbrünstigen mittelalterlichen Madonnenkult« geschildert wurde – ein Mann, der einen seiner letzten großen Prozesse in der AIZ vom 11. September 1932 mit folgenden Worten analysierte, muß auch philosophisch ziemlich klar im Kopfe gewesen sein: »Der Satz von Karl Marx, daß das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, daß die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozeß, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpaßt. (…) In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.«

Litten spielte hiermit auf die wiederholten Versuche an, ihn als Verteidiger zu diskreditieren und mit Ausschlußverfahren zu überziehen, da man in ihm einen der wirksamsten und gefährlichsten Prozeßgegner sah. Knapp einen Monat zuvor hatte das Landgericht Berlin Litten von der weiteren Verhandlung als Verteidiger und Vertreter der Nebenklage ausgeschlossen: Er habe eine »hemmungslose parteipolitische Propaganda im Prozeß entfaltet« und »den Gerichtssaal zum Tummelplatz politischer Leidenschaften« gemacht. In der Tat handelte es sich wiederum um einen hochpolitischen Prozeß.

Reste ordentlicher Gerichtsbarkeit

In der Nacht vom 18. zum 19. Januar 1932 hatten etwa 150 Sturmbannmänner der Berliner SA die Laubenkolonie »Felsenecke« überfallen, in der nur zum geringsten Teil Kommunisten, vor allem Sozialdemokraten und Parteilose wohnten. Ein Kolonist wurde erschossen, ein SA-Mann im Handgemenge getötet. Unmittelbar danach erklärte die Staatsanwaltschaft, daß es sich um einen kommunistischen Überfall auf durchziehende SA gehandelt habe. Es kommt zu zahlreichen Protestaktionen: Versammlungen, Demonstrationen, Streiks vor allem in den Betrieben Reinickendorfs. Der sofort nach dem Überfall gebildete Untersuchungsausschuß zur Aufklärung der Vorgänge an der Laubenkolonie wurde von 300 Nazis überfallen, was die Polizei zum Anlaß nahm, die Versammlung zu verbieten. Auf der Anklagebank saßen dann lediglich fünf der über 150 SA-Leute, aber 19 Bewohner der »Felsenecke«-Kolonie. Litten widmete fast seine gesamte Zeit diesem Prozeß und vor allem den eigenen Ermittlungen im Rahmen der Roten Hilfe, um die Versäumnisse der Voruntersuchung und die gefälschten Beweise der Polizei und des Untersuchungsrichters aufzudecken. Die Veranstaltungen der Roten Hilfe, auf denen Hans Litten regelmäßig auftrat, wurden von der SA gestürmt – und auch im Gerichtssaal spitzte sich die Konfrontation zwischen Vorsitzendem Richter und Verteidigung zu. Litten wurde nicht nur vom Mandat, sondern auch vom Zuhörerraum ausgeschlossen. Er legte erfolgreich Beschwerde ein. Als Antwort ließen sich der Vorsitzende und der Berichterstatter vom Richterkollegium ihr Ausscheiden anordnen, der Prozeß war geplatzt und mußte noch einmal von vorne beginnen.

Zwei Tage vor Weihnachten wurde das Verfahren aufgrund eines Amnestiegesetzes der kurz zuvor eingesetzten Schleicher-Regierung gegen alle Angeklagten eingestellt, nur zwei Arbeiter der Kolonie wurden wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, einer wurde freigesprochen.

Das war kein Sieg, aber wohl das äußerste, was dieser Justiz noch abzuringen war. Es war Littens letzter Prozeß. Seine Konzessionslosigkeit, aber auch seine Intelligenz und forensischen Fähigkeiten hatten ihn zu dem wohl gefürchtetsten und meist attackierten Moabiter Anwalt gemacht. Die Rote Hilfe gab ihm einen Begleitschutz aus Arbeitern, aber Vorschläge, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er ab: »Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hierbleiben.« Er sah das Ende des Rechtswesens klar voraus, aber das seine nicht.

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Fünf Jahre Konzentrationslager

Litten wurde sofort nach seiner Verhaftung nach Spandau gebracht. Hier begann nicht nur der fünfjährige qualvolle Leidensweg durch die Konzentrationslager und Zuchthäuser, hier begann auch die Geschichte des Kampfes einer Mutter um ihren Sohn, der ohne Beispiel ist. Sie hat darüber in ihrem Buch »Eine Mutter kämpft gegen Hitler« berichtet, wie sie alle ihre Verbindungen noch aus Königsberger Zeiten mobilisierte, um ihren Sohn zu befreien. Vom Reichswehrminister von Blomberg über den Prinzen August Wilhelm, der hoher SA-Führer geworden war, den späteren Reichsbischof Ludwig – »Die Kommunisten müssen überhaupt mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden« – Müller, Carl Jakob Burckhardt, selbst Roland Freisler und Hermann Göring: alles vergebens. Den Kronprinzen soll Hitler angebrüllt haben: »Wer für Litten eintritt, fliegt ins Lager, selbst wenn Sie es sind.« Ihr gelang es, daß namhafte Persönlichkeiten aus England einen Appell an Hindenburg richteten, daß im Oktober 1935 mehr als 100 englische Juristen für Litten eintraten — es war alles vergebens, Hitler hatte den »Eden«-Prozeß nicht vergessen.

Die Methoden der Konzentrationslager, die Folterungen, Demütigungen und Entmenschlichungen sind bekannt. Litten war immer unter denjenigen, denen sie am furchtbarsten zusetzten. Schon Mitte April 1933 kam er in das KZ Sonnenburg, welches nicht zu Unrecht als wahre Folterkammer bekannt wurde. Obwohl Litten hier nur wenige Monate verbrachte, richtete man ihn fürchterlich zu, ehe er wieder nach Spandau verlegt wurde. Hier versuchte man mit erpreßten Geständnissen, den »Felsenecke«-Prozeß wieder aufzurollen und in ein Verfahren gegen die Kolonisten umzudrehen. Die Gestapo-Verhöre im Columbia-Haus müssen so grausam gewesen sein, daß Hans Litten am 9. August 1933 einen Selbstmordversuch unternahm. Vom Krankenhaus kam er im Oktober 1933 in das Zuchthaus Brandenburg, wo er und der Anarchist Erich Mühsam besonders brutal behandelt wurden, bis er im Februar 1934 in das »Moorlager« Esterwege im Emsland und wenige Monate später ins Zuchthaus Lichtenburg verlegt wurde. Schwer gezeichnet durch die Torturen, mit Ohnmachtsanfällen und Herzkrämpfen, das Gehör und ein Auge für immer verletzt, ein Bein steif; auf Stöcken gestützt, fand er hier zum ersten Mal in der Buchbinderei und der Bibliothek etwas Ruhe. Er konnte seiner Neigung, der sprachvergleichenden Forschung nachgehen, er beschäftigte sich mit mittelalterlicher Literatur und widmete sich der Weiterbildung seiner Mithäftlinge.

In Lichtenburg blieb Hans Litten drei Jahre und zwei Monate. Alle Versuche der unermüdlichen und nie aufgebenden Mutter blieben erfolglos. Das von dem konservativen Lord Allan of Hurtwood verfaßte Ersuchen englischer Juristen wurde von Ribbentrop im Namen Hitlers im Dezember 1935 abgewiesen: »Der Rechtsanwalt Litten war einer der geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland … Er ist wegen staatsfeindlicher Betätigung inhaftiert, und seine geistige Einstellung läßt eine Enthaftung unter diesen Umständen nicht zu … Ein Regierungs- und damit Rechtssystem, das unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaft, die ein Volk dem Kommunismus ausliefern wollen, hinter Schloß und Riegel setzt, kann kein schlechtes Rechtssystem sein, wenn dadurch gleichzeitig ein Volk von 65 Millionen wieder glücklich gemacht wurde.«

Er war im Sommer 1937 nach Buchenwald verlegt worden, wo das Konzentrationslager im Aufbau war, in dem etwa 56500 Häftlinge ums Leben kommen sollten. Er blieb dort nur wenige Monate, bis er im Oktober 1937 nach Dachau verschleppt wurde. Hier ging der Tod als blanker, offener Mord um.

Am 5. Februar 1938 erhielt Littens Mutter die Nachricht, daß sich ihr Sohn in der Nacht erhängt habe. »Einen kleinen Zettel hinterließ er, nur ein paar Worte des Abschieds und der Versicherung, daß er aus eigenem Entschluß in den Tod gegangen wäre …« berichtete später sein Freund Alfred Dreifuß.

Fast fünf Jahre lang ist Hans Litten systematisch und qualvoll in den Tod gehetzt worden. Genauso lange, wie sein Kampf für die Arbeiter in Berlin gedauert hatte: sein unnachgiebiger und kompromißloser Einsatz aller juristischen Prozeßmittel gegen Staatsanwaltschaft und Gericht, deren ungleiches Maß gegenüber Arbeitern auf der einen und Nazis auf der anderen Seite er bekämpfte, und sein Kampf um die Aufdeckung der Planmäßigkeit und der langfristigen Zielsetzung des faschistischen Terrors und die Zerstörung der Legende von der Legalität der »Bewegung«, deren politische Gefährlichkeit er erkannte. Unerbittlich gegenüber seinen Gegnern, aber auch gnadenlos gegenüber sich selbst – ein Zeuge für die andere Tradition der Juristen.

Dieser Text basiert auf dem Artikel des Autors »Ich habe nur als proletarischer Anwalt meine Pflicht den angeklagten Proletariern gegenüber erfüllt.« Hans Litten, Rechtsanwalt (1903–1938), in: Demokratie und Recht 1/1988. Norman Paech ist emeritierte Professor für Öffentliches Recht