Aus einem Brief von Faruk Ereren vom 15. März 2011

Lieber..

Es ist natürlich okay, wenn Du mich besuchen willst.

Ich hoffe, der zuständige Senat des OLG Düsseldorf genehmigt den Besuch. Zwar hat das Gericht ja den § 129b bei mir fallen gelassen, aber der „Mordvorwurf“ bleibt weiterhin bestehen und damit auch die Einschränkungen. So ist zum Beispiel der Besuch von einem Genossen, Yadikar Adigüzel, abgelehnt worden. Weshalb sein Antrag abgelehnt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.