Beugehaft für Zeugen im Prozess gegen Verena Becker

Das Landgericht Stuttgart hat im Buback-Mordprozess gegen Verena Becker Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer angeordnet, die als Zeugen zum heutigen Prozesstag geladen waren.

In den vergangenen Prozesstagen hatte das Landgericht den geladenen Zeug_innen, ehemaligen Mitgliedern der RAF, umfassendes Aussageverweigerungsrecht zugestanden. Der Senat war damit der Argumentation von Verteidigung und Zeugenbeiständen gefolgt, dass die Zeug_innen sich mit Aussagen selbst belasten könnten und sie daher die Aussage verweigern dürfen. Auch die für heute geladenen Zeugen beriefen sich auf § 55 StPO, das Gericht erkannte dies aber nicht an. Haag und Mayer saßen zum Zeitpunkt der Tat bereits in Haft, eine direkte Tatbeteiligung sei daher auszuschließen. Alle darüber hinaus gehenden möglichen Vorwürfe seien bereits in anderen Urteilen gegen die Zeugen behandelt und abschließend beurteilt worden. Daher trete nun Strafklageverbrauch ein (das bedeutet, dass Menschen nicht wegen ein und derselben Sache zweimal verurteilt werden dürfen, dass also auch beim Bekanntwerden neuer Tatsachen die alten Prozesse nicht wieder aufgenommen werden oder neue eingeleitet werden dürften).

„Die Argumentation der Generalbundesanwaltschaft ist ein Hohn.“ so eine Prozessbeobachterin „Selbstverständlich würden gegen die Zeugen Verfahren eingeleitet, wenn Sie umfassende Aussagen zur eigenen Rolle innerhalb der RAF machen würden und sich daraus Anhaltspunkte für neue Strafverfahren ergäben. Es geht ganz offenkundig darum, den Zeugen ihr Recht auf Aussageverweigerung für den Fall der Selbstbelastung zu nehmen und sie unter Druck zu setzen. Vermutlich realisiert das Gericht langsam, dass sich auf die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme keine Verurteilung stützen lässt und greift daher zu noch gemeineren Mitteln als ohnehin schon.“

Die Generalbundesanwaltschaft beantragte die Verhängung von Beugehaft, weil die beiden betroffenen Zeugen weiterhin zu den Fragen des Gerichts schwiegen. Das Gericht verhängte Ordnungsgelder von je 300 Euro und Beugehaft bis zu einem halben Jahr. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt über die nun der BGH zu entscheiden hat. Bis zur Entscheidung des BGH ist die Vollziehung der Beugehaft ausgesetzt, d.h. die beiden sind noch auf freiem Fuß, aber das kann sich sehr bald ändern.