RAZ-Verfahren2021-218x150

B:Tag 18 – Prozessbericht vom 07.10.2021

Die Verhandlung begann mit einer zwischen Bilanz bzw. einer Vorläufigen Einschätzung des Verfahrens von Seiten des Gerichts gegen unseren Freund und Genossen, nach der bisherigen Beweislage. Die Erkenntnisse sind, dass im Fall 1 der Anklage (Aktion gegen das „Haus der Wirtschaft“ am 04.02.2010) keine Tatbeteiligung vorhanden ist. Im zweiten und dritten Fall der anklage (27.04.2011, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Amtsgericht Wedding) geht die Kammer davon aus, dass es eine einheitliche Beihilfe der Brandstiftung gab. Cem soll sich in diesen beiden Fällen bereit erklärt haben, für die unbekannten Täter:innen das Bekennerschreiben zu versenden. Das sind die vorläufigen Ergebnisse. Das Gericht meint zu der einheitlichen Brandstiftung könne unser Freund und Genosse eine psychische Beihilfe geleistet haben und dafür verurteilt werden.

Als nächstes kündigte der Richter ein Selbstleseverfahren an, alle Prozessbeteiligten sollen die Radikal Nr. 163 und 164 vom 16.10.2009, den Observationsbericht von Herr Binder vom 19.03.2011, weggeworfene Papier Schnipsel, den Vermerk vom 19.03.2011, es handelt sich um Internetadressen und eine E-Mail vom 21.04.2011. Alle erhalten Kopien von den soeben besagten Schriftstücken und sollen diese bis zum nächsten Verhandlungstag, dem 19.10.2021, lesen.

Die Verteidigung möchte das gegen das Vorlesen des Observationsbericht für die nächste Sitzung Widerspruch einlegen.

Es wird noch ein Tätigkeitsbericht, verfasst von PHK Grasse am 05.02.2011, vom Richter verlesen. Herr Grasse war ebenfalls als Zeuge geladen, an dem Termin jedoch fiel die Sitzung Coronabedingt aus und es wurde entschieden, dass es nicht mehr notwendig sei ihn erneut zu laden.

Der Bericht handelt davon, dass am 05.02.2011 ein Briefumschlag für die Berliner Zeitung im deren Redaktionssitz in der Karl-Liebknecht-Str. 10 einging. In diesem Brief ging es um den Anschlag vom 04.02.2011 und man hat sich dazu bekannt. Der Brief wurde sichergestellt.

Zuletzt gibt die Verteidigung eine Erklärung zum Zeugen Eggebrecht (Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz) vom Dienstag 05.10.2021 ab. Die Aussagen des Zeugen seinen schlicht weg reine Spekulation und Alternativhypothesen seien erst gar nicht überprüft worden. Seine Aussagen passen nicht zu dem was er zuvor über die Gruppe berichtet habe. Beispielhaft dafür sei die Aussage, dass die vermeintliche Gruppierung (der observierte Personenkreis) – ausschließlich klandestin agiere – aber nachweislich öffentlich zu einem Kongress aufrief.

Nach der Erklärung wurde die Verhandlung um 11:45 Uhr beendet.

Nächster Prozesstermin ist Dienstag 19. Oktober 2021 um 09:00 Uhr, Saal B218 Eingang über Portal B129 in der Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin-Moabit.