DOKU-TITEL 500

„Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen “ (1993 bis 2020)

In der Verzweiflung über die zerstörte Lebensperspektive, die existentielle Angst vor Deportation und die absolute Ausweglosigkeit, begehen Menschen als allerletzte Flucht Selbsttötung. Andere nehmen bei direkt drohenden polizeilichen Festnahmen zur Abschiebung in
ihrer Panik lebensgefährliche Wege, bei denen sie zu Tode kommen. Vielfach mehr Geflüchtete begehen Suizidversuche oder Selbstverletzungen, um aus den aktuellen Situationen herauszukommen oder – immer wieder auch – aus Protest gegen menschenfeindliche
Behandlungen und Unterbringungen.
Die meisten bleiben namenlos
Die Erfassung von Suiziden und Selbstverletzungen von Geflüchteten ist generell nicht einfach, denn offizielle staatliche Statistiken gibt es zu
diesem Thema nicht. Allein durch Kleine Anfragen einiger Fraktionen in den Länderparlamenten gelingt es, etwas mehr Licht in das große Dunkelfeld zu bringen. Die Antworten der Innenministerien sind in der Regel jedoch lückenhaft und ungenau – oft ohne klare Orts- und Zeitzuordnung mit dem Verweis auf den Datenschutz (z.B. „weniger als vier“). Trotzdem bestätigen die Informationen, dass diese Verzweiflungstaten in großer Zahl passiert sind.
Durch diese Ergebnisse der parlamentarischen Anfragen einerseits und durch Berichte von Suiziden, Suizidversuchen und Selbstverletzungen
durch Angehörige, Unterstützer:innen oder Organisationen andererseits, kann die Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative folgende Aussagen über von ihr recherchierte Ereignisse machen:
Von 2016 bis einschließlich 2020 sind jeden Monat durchschnittlich zwei bis drei Geflüchtete durch Suizid ums Leben gekommen.
Das sind 159 Menschen insgesamt; 2466 Personen haben Suizidversuche oder Selbstverletzungen unternommen. Das sind 493 im Jahresdurchschnitt und mindestens 40 pro Monat. Von einer sehr hohen Dunkelziffer ist auszugehen.
So ungern staatliche Institutionen Suizide von Geflüchteten als Folge eines rassistischen Asylsystems und der damit einhergehenden Ausweglosigkeit benennen und dokumentieren, so schnell wird die These „Suizid als Todesursache“ umgehend bekanntgegeben, wenn es sich um
Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam handelt, bei denen Gewalt von Seiten Dritter überhaupt nicht ausgeschlossen werden kann.
(siehe z.B. Oury Jalloh, Amad Ahmad, Rooble Muse Warsame, Ferhat Mayouf).
BEISPIELE https://www.ari-dok.org/uploads/mini_cms/press_statements/ARI-DOK_Beispiele-Suizide-Selbstverletzungen.pdf
GESAMTTEXT  https://www.ari-dok.org/uploads/mini_cms/publications/GESAMT-DOKU_28_Auflage_print.pdf
Die Dokumentation umfasst den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.2020.
359 Geflüchtete töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch,
vor der Abschiebung zu fliehen, davon 86 Menschen in Abschiebehaft.
4287 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung
(Risiko-Hunger- und Durststreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 928 Menschen in Abschiebehaft.
5 Geflüchtete starben während der Abschiebung.
601 Geflüchtete wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt.
40 Geflüchtete kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
627 Geflüchtete wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert,
kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
78 Geflüchtete verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
237 Geflüchtete starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen,
davon allein 132 an den deutschen Ost-Grenzen, 3 Personen trieben in der Neiße ab und sind seither vermißt.
804 Geflüchtete erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
29 Geflüchtete starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1328 wurden verletzt.
32 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
87 Geflüchtete starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und 1771 Geflüchtete wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
28 Geflüchtete starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 3749 Geflüchtete wurden körperlich angegriffen.
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 702 Geflüchtete ums Leben –
durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 115 Menschen.
Die Dokumentation umfasst vier Hefte (DIN A4). Sie kosten zusammen 35 € plus 5,00 € Porto & Verpackung.
HEFT I (1993 – 2004) 356 S. – HEFT II (2005 – 2013) 336 S. HEFT III (2014 – 2016) 278 S. – HEFT IV (2017 – 2020) 344 S.
Preise der einzelnen Hefte  siehe www.ari-dok.org
Datenbank + Suchmaschine  www.ari-dok.org (vorläufig noch die 27. Auflage  ab August die 28. Auflage – bis dahin nur im pdf-Format)
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Dokumentationsstelle
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