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Feuerzeug ist ein manipuliertes Beweismittel!

Entgegen der gutachterlichen Faktenlage ignoriert die Dessauer Staatsanwaltschaft, dass der angeblich in einer Brandschutttüte gefundene Feuerzeugrest nicht in der Zelle 5 gewesen sein kann.
Wiederholte Laboruntersuchungen haben ergeben, dass dem Feuerzeugrest – welcher angeblich im Brandschutt übersehen und erst 3 Tage später in einer Brandschutttüte gefunden worden sein soll – weder Bestandteile der Matratze, noch Fasern der Kleidung oder DNA von Oury Jalloh anhaften. An diesem Feuerzeugrest befinden sich nachweislich keinerlei Reste des Brandschuttes aus Zelle 5, dafür aber eine Vielzahl von tatortfremden Faserresten und Faserverbünden sowie zwei Tierhaare und DNA jeweils unbekannter Herkunft, welche teilweise sogar noch unverbrannt sind. 
(Gutachten& nbsp;Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, 22.06.2012 und Landeskriminalamtes Baden – Württemberg, 31.07.2014)

 

Der renommierte britische Brandsachverständige Iain Peck stellte auf der letzten Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 27. Oktober 2015 in Berlin fest, dass der verschmolzene Feuerzeugrest nicht aus der Zelle 5 stammen kann. Mehr als 3 Monate danach ignoriert die Dessauer Staatsanwaltschaft noch immer, dass damit ihre Hypothese von der „Selbstentzündung“ gutachterlich-faktisch zum wiederholten Male widerlegt worden ist. (Gutachten Report Iain Peck)

Es ist mehrfach bewiesen, dass Oury Jalloh in der Zelle Nr. 5 kein Feuerzeug zur Verfügung gestanden hat, um die Matratze eigenhändig entzünden zu können.
Doch anstatt den damit dringlichen Fragen nach der tatsächlichen Herkunft des Feuerzeugrestes nachzugehen und herauszufinden:
wessen DNA am Feuerzeugrest ist (Es konnte ausgeschlossen werden, dass diese DNA von Oury Jalloh stammt. Warum ist bislang kein Personenabgleich erfolgt?)
und welchem Tier die Haare am Feuerzeugrest zugeordnet werden können (2 teils unverbrannte Tierhaare wurden gesichert.), unterschlägt die Staatsanwaltschaft die brisanten Ergebnisse der Untersuchungen am Feuerzeugrest gegenüber der Öffentlichkeit. Sie behauptet hartnäckig, dass es keine „konkreten“ Anhaltspunkte für eine Beteiligung sog. Dritter Personen am Brandgeschehen gäbe. Tatsächlich führt die Dessauer Staatsanwaltschaft seit dem Bekanntwerden der Spurenlage ein gesondertes Todesermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh – nach Hinweisen an die Bundesanwaltschaft auf einen möglichen Tatverdächtigen ab dem 30.10.2013 wegen Mordes gegen Unbekannt. Ein Justizvollzugsangestellter aus Dessau, der einen weiteren Hinweis gab, wurde umgehend vom Dienst suspendiert. Sein Vernehmungsprotokoll ist nicht zu den Akten gelangt.

Die beschuldigte Person war am 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau im Dienst, hatte mehrfach Kontakt mit Oury Jalloh und für die Tatzeit kein Alibi – dennoch wurde diese Person von der Dessauer Staatsanwaltschaft nicht zu den Vorwürfen befragt. Laut Hinweisgeber hat die Person früher bei der Feuerwehr gearbeitet und soll sich entsprechend gut mit brandbeschleunigenden Mitteln auskennen.
Anstatt die Täter*innen zu ermitteln, beauftragte die Dessauer Staatsanwaltschaft den forensischen Chemiker Dr. Kurt Zollinger in Zürich mit der Erstellung eines Vorgutachtens, in welchem er unter Berücksichtigung aller bislang erstellten Expertisen Vorschläge für den weiteren Ermittlungsverlauf erarbeiten sollte. Zollinger erstellte zum 17. Dezember 2015 ein eher fragliches Vorgutachten, in dem er die Kernfrage nach der Herkunft des Feuerzeugrestes gedanklich vollständig ausklammert. Ungeachtet der Erkenntnis, dass dieses Feuerzeug zu keinem Zeitpunkt mit dem Brandschutt aus der Zelle 5 in Berührung gewesen sein kann, schlägt Zollinger u.a. kostenintensive Brandversuche vor, deren Kosten sich auf insgesamt ca. 200.000 Euro summieren werden. Dieses Geld könnte sich die Staatsanwaltschaft sparen, wenn sie denn endlich anerkennen würde, dass Oury Jalloh gar kein Feuerzeug hatte und demnach von Dritten Händen angezündet worden sein muss!
Auch die Anwaltschaft der Familie Oury Jallohs sieht es als erwiesen an, dass dieses Feuerzeug ein manipuliertes Beweismittel ist und nicht im Brandschutt der Zelle 5 lag.
( Rechtsanwältin Gabriele Heinecke: Sechs Gründe, warum Oury Jalloh nicht selbst das Feuer gelegt haben kann, 25.09.2015.)
Da die Staatsanwaltschaft trotz mehrmaliger anwaltlicher Nachfrage bisher noch nicht nachvollziehbar argumentiert hat, bitten wir alle Pressevertreter*innen und interessierte Privatpersonen, beim Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann bzw. beim seit Oktober 2015 für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwalt Olaf Braun direkt nachzufragen und eigene Nachforschungen anzustellen.
Wir bitten Sie, uns über die Reaktionen und Antworten der Staatsanwaltschaft zu informieren.
Ansprechpersonen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau:
Zuständiger Staatsanwalt Olaf Braun
Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann
Pressestelle:
Tel.: 0340 – 202 2101
Fax: 0340 – 202 2100
Mail: sta-de@justiz.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Staatsanwaltschaft Dessau – Roßlau
Ruststr. 5

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh 23.02.2016
06844 Dessau