Keine Beugehaft gegen Christa Eckes!

Gegen Christa Eckes, ehemalige Militante aus der RAF, wurde vom OLG Stuttgart Beugehaft angeordnet, da sie im Verfahren gegen Verena Becker als Zeugin aussagen sollte und ihre Aussage bei der Befragung, die im Krankenhaus stattfand, verweigerte. Sie soll bereits in 2 Wochen die Haft antreten. Christa Eckes ist gesundheitlich angeschlagen, sie leidet an akuter lymphatischer Leukämie und bekommt seit August Chemotherapien.

Zum Hintergrund:

Wie bereits über ein dutzend anderer ehemaliger Militanter wurde Christa Eckes auch vor das Gericht in Stuttgart geladen, wo der Senat um Richter Wieland (1) seit September 2010 den Prozess gegen Verena Becker leitet. Die Intension des Prozesses ist klar: Es geht darum seitens der Herrschenden auch diesen Teil der Geschichte zu vereinnahmen, die Geschichte der Roten Armee Fraktion (und des bewaffneten Kampfs) zu entpolitisieren und zu diffamieren, in dem diese als Kriminalfall behandelt wird.

Zu diesem Zweck wurden im März, im April und im September ehemalige Militante aus der RAF als Zeugen vorgeladen und in bis zu einer halben Stunde dauernden Moralpredigten seitens des Richters dazu aufgefordert „reinen Tisch zu machen“, „solange sie noch Zeit haben“. Im Klartext: Die Ehemaligen sollten zu StaatszeugInnen gemacht werden, um die Geschichte der RAF und des bewaffneten Kampfes vollends zu vereinnahmen. Bereits im Vorfeld hatten die Ehemaligen in einem Papier das im Mai 2010 veröffentlicht worden war, angekündigt: „Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.“

Christa Eckes soll in Beugehaft

Unter denselben Vorzeichen wurde Christa Eckes vorgeladen, die aufgrund ihrer akuten Leukämie und der damit verbundenen Chemotherapie nicht in der Lage war ins Gericht zu kommen. Aus diesem Grund beschloss der Senat zusammen mit der Bundesanwaltschaft die Befragung im Krankenhaus durchzuführen.

Bei der Befragung, an der auch solidarische GenossInnen als ZeugInnen teilnahmen, verweigerte Christa Eckes (auch unter diesen widrigen Umständen) die Aussage. Die BAW forderte daraufhin die Verhängung von Beugehaft mit der Begründung, dass sie sich zur Tatzeit im Gefängnis befunden hat und sich daher nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könne.

Der OLG bestätigte diese Forderung und verhängte gegen sie Beugehaft. Trotz des laufenden Widerspruchs und ohne dass es eine ärztliche Stellungnahme zu ihrem Gesundheitszustand gibt wurde sie zum Haftantritt für den 23. Dezember geladen. Sie soll auf dem Hohen Asperg, dem Knastkrankenhaus in dem bereits Günther Sonnenberg (2) inhaftiert war, eingesperrt werden.

Das Ziel der Maßnahme ist dabei mehr als deutlich:
Es geht darum Christa Eckes zu brechen, auch wenn dies lebensgefährliche Konsequenzen für sie haben kann.
Es geht darum die konsequente Aussageverweigerung der ehemaligen Militanten zu „quittieren“.
Es geht darum die Geschichte der RAF, die Geschichte des bewaffneten Kampfes zu entpolitisieren und zu diffamieren.

Deswegen: Zeigen wir uns solidarisch mit Christa Eckes!
Verteidigen wir die angegriffenen Genossin, denn der Angriff zielt auf unsere Geschichte und ebenfalls gegen uns als AktivistInnen!

Organisiert Infoveranstaltungen und Soliaktionen!
Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net

(1) Der Senat hat u.a. den §129b-Pilotprozess in Stuttgart-Stammheim geleitet, in dem 5 migrantische Linke unter widrigen Umständen zum ersten Mal mit Hilfe des §129b zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und damit den Weg frei gemacht hat zur vermehrten Anwendung des §129b gegen migrantische Linke. Der Senat hatte bereits im April dieses Jahres gegen Siegfried Haag und Roland Meyer ebenfalls Beugehaft verhängt, die dann vom BGH als rechtswidrig eingestuft wurde.

(2) Günther Sonnenberg wurde bei seiner Verhaftung lebensgefährlich verletzt und war 15 Jahre inhaftiert, davon viele Jahre im Knastkrankenhaus auf dem Hohen Asperg (in der Nähe von Stuttgart). Auch heute leidet er noch unter den Folgen der schweren Verletzung und der unzureichenden medizinischen Versorgung in Haft. 1992 wurde Sonnenberg nach einer Freilassungskampagne auf Bewährung entlassen.

Spendenkonto
Die Kosten,‭ ‬die nun auf Christa zukommen,‭ ‬können enorm anwachsen,‭ ‬denn alle gerichtlichen Aufwände,‭ ‬inkl.‭ ‬Knastaufenthalt,‭ ‬werden ihr in Rechnung gestellt.

Förderverein für antifaschistische Kultur
Konto Nr.‭ ‬222‭ ‬664‭ ‬15
Sparkasse Karlsruhe,‭ ‬BLZ‭ ‬660‭ ‬501‭ ‬01
IBAN:‭ ‬DE92660501010022266415
Verwendungszweck:‭ ‬Beugehaft

Weitere Infos unter:
http://KeineBeugehaft.blogsport.de