Gegen Christa Eckes, ehemalige Militante aus der RAF, wurde vom OLG Stuttgart Beugehaft angeordnet, da sie im Verfahren gegen Verena Becker als Zeugin aussagen sollte und ihre Aussage bei der Befragung, die im Krankenhaus stattfand, verweigerte. Sie sollte bis zum 23. 12. 11 die Haft antreten. Christa Eckes ist gesundheitlich angeschlagen, sie leidet an akuter lymphatischer Leukämie und bekommt seit August Chemotherapien.
Ihre Überlebenschance beträgt 50%, folglich ist bei einem Gefängnisaufenthalt eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Therapie nicht mehr möglich. Es gibt keinen Zugang zu Vertrauensärzten mit onkologischer Qualifikation, eine engmaschige Gesundheitskontrolle ist ebenso nicht mehr gegeben wie ein notwendiger Standard zur Vorbeugung gegen Infektionen. Tatsächlich können Blutkrebserkrankungen wie die von Christa nur in hoch spezialisierten Therapiezentren behandelt werden, von denen es in ganz Deutschland nur einige wenige gibt. Kein Knastkrankenhaus weist auch nur annähernd den medizinischen Standard auf, der für die Behandlung einer solch schweren Erkrankung dringend notwendig ist.
Es konnte aber auf Grund der zahlreichen Solidarität, sei es durch Aufrufe an die verantwortlichen Stellen oder auf Demonstrationen im In- und Ausland, verhindert werden, dass Christa nicht am 23. 12. ins Knastkrankenhaus Hohenasperg musste, weil das OLG Stuttgart am 15. 12. 11 die Ladung zum Beugehaftantritt vorläufig wieder aufgehoben hat.
Allerdings ist das nur ein Aufschub!
Die endgültige Entscheidung über Christas Beschwerde gegen die Beugehaft liegt jetzt also beim Bundesgerichtshof (BGH), der letzten Instanz. Wann diese Entscheidung von dort kommen wird, muss man abwarten.
Christa braucht also weiterhin jede Unterstützung, denn im Moment gibt es nur eine Atempause, aber noch kein Aufatmen.
Deswegen wird es am Donnerstag, den 26.Januar, um 19.30 Uhr in der B5, Brigittenstaße 5, Internationales Zentrum eine Veranstaltung mit ihrem Anwalt Jürgen Schneider und VertreterInnen des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen geben.
Zum Hintergrund:
Wie bereits über ein dutzend andere ehemalige Militanten, wurde Christa Eckes auch vor das Gericht in Stuttgart geladen, wo der Senat um Richter Wieland seit September 2010 den Prozess gegen Verena Becker leitet. Die Intention des Prozesses ist klar: es geht darum, seitens der Herrschenden auch diesen Teil der Geschichte zu vereinnahmen, die Geschichte der Roten Armee Fraktion (und des bewaffneten Kampfs) zu entpolitisieren und zu diffamieren, in dem diese als Kriminalfall behandelt wird.
Zu diesem Zweck wurden im März, im April und im September ehemalige Militante aus der RAF als Zeugen vorgeladen und in bis zu einer halben Stunde dauernden Moralpredigten seitens des Richters dazu aufgefordert „reinen Tisch zu machen“, „solange sie noch Zeit haben“. Im Klartext: die Ehemaligen sollten zu StaatszeugInnen gemacht werden, um die Geschichte der RAF und des bewaffneten Kampfes vollends zu vereinnahmen. Bereits im Vorfeld hatten die Ehemaligen in einem Papier, das im Mai 2010 veröffentlicht worden war, angekündigt: „Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.“
Christa Eckes soll in Beugehaft
Unter denselben Vorzeichen wurde Christa Eckes vorgeladen, die aufgrund ihrer akuten Leukämie und der damit verbundenen Chemotherapie nicht in der Lage war ins Gericht zu kommen. Aus diesem Grund beschloss der Senat zusammen mit der Bundesanwaltschaft die Befragung im Krankenhaus durchzuführen.
Bei der Befragung, an der auch solidarische GenossInnen im Prozess anwesend waren ,
verweigerte Christa Eckes die Aussage. Die BAW forderte daraufhin die Verhängung von Beugehaft mit der Begründung, dass sie sich zur Tatzeit im Gefängnis befunden hat und sich daher nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könne.
Das OLG bestätigte diese Einschätzung und verhängte gegen Christa Beugehaft. Trotz des laufenden Widerspruchs und ohne dass es eine ärztliche Stellungnahme zu ihrem Gesundheitszustand, sollte sie zum Haftantritt für den 23. Dezember geladen werden.
Das Ziel der Maßnahme ist dabei mehr als deutlich:
es geht darum, Christa Eckes zu brechen, auch wenn dies lebensgefährliche Konsequenzen für sie haben kann.
Es geht darum, die konsequente Aussageverweigerung der ehemaligen Militanten zu bestrafen.
Es geht darum, die Geschichte der RAF, die Geschichte des bewaffneten Kampfes, zu entpolitisieren und zu diffamieren.
Gegen ehemalige Militante aus der RAF wie Brigitte Mohnhaupt, Rolf Heißler und Stefan Wisniewski, wird ebenfalls weiter ermittelt.
Deswegen: zeigen wir uns solidarisch mit Christa Eckes!
Verteidigen wir die angegriffenen Genossin, denn der Angriff zielt auf unsere Geschichte und ebenfalls gegen uns als AktivistInnen!
Beugehaftandrohungen werden nicht nur gegen ehemalige Mitglieder aus der RAF von den Herrschenden angewandt, sondern in den achtziger Jahren wurde auch gegen acht ZeugInnen im Rahmen der Verfahren gegen die RZ/Rote Zora Beugehaft angedroht.
In Magdeburg waren 2005 11 Menschen von Beugehaft betroffen, weil es dort Anfang des Jahrhunderts 4 militante Aktionen gegen Polizei, Staat und Kapital gab.
Nur durch gemeinsamen solidarischen Zusammenhalt konnten diese staatlichen Angriffe zurück gedrängt und verhindert werden.
Deshalb:
Organisiert Infoveranstaltungen und Solidaritätsaktionen!
Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Veranstaltung mit ihrem Anwalt Jürgen Schneider und
dem Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
am Donnerstag, den 26.Januar, um 19.30 Uhr
in der B5, Brigittenstaße 5, Internationales Zentrum
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg