KLASSENJUSTIZ Haftgrund Armut

Rund ein Drittel aller Inhaftierten in Hamburg sitzt wegen Bagatelldelikten

Rund ein Drittel aller in Hamburg Inhaftierten sitzt wegen Bagatelldelikten oder nicht bezahlten Geldstrafen im Knast. Das ergibt sich aus der Antwort einer parlamentarischen Anfrage des fraktionslosen Hamburger Abgeordneten Mehmet Yildiz an den Senat der Hansestadt, die seit der letzten Woche vorliegt. Demnach sind 22,5 Prozent der Inhaftierten wegen meist geringfügiger Diebstähle, Schwarzfahren und Unterschlagung inhaftiert, rund 10 Prozent müssen Ersatzfreiheitsstrafen absitzen, weil sie Geldstrafen für solche Bagatelldelikte nicht bezahlt haben.

Erhebungen in den Bundesländern haben gezeigt, dass bei einem Viertel der Ersatzfreiheitsstrafen eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens zugrunde liegt. Die weiteren Ursprungsdelikte sind mit rund 30 Prozent geringfügige Diebstähle und Eigentumsdelikte sowie Vermögensdelikte mit rund zwölf Prozent. Dreiviertel der deshalb Inhaftierten sind verschuldet, 95 Prozent von ihnen verfügen über weniger als 1.000 Euro monatliches Einkommen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen« stellte daher fest, dass bei den Verurteilungen überproportional häufig von einer Mittellosigkeit der Verurteilten auszugehen ist.

Rechtsanwälte sowie einige Richter und Politiker fordern seit langem, die Strafbarkeit von Bagatelldelikten wie Fahren ohne Fahrschein, Diebstähle aus finanzieller Not und Besitz oder Verkauf geringer Mengen von Cannabis aufzuheben. Nach der Sommerpause hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf für eine Gesetzesreform bei Ersatzfreiheitsstrafen vorgelegt, den Experten allerdings als vollkommen unzureichend und von der Ausrichtung her als verfehlt kritisieren. So nannten bundesweite Strafverteidigervereinigungen es in einer Stellungnahme Anfang September einen justizpolitischen Skandal, »dass jedes Jahr etwa 50.000 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie aufgrund von Armut, Krankheit, Betäubungsmittelabhängigkeit oder psychischen Problemen nicht in der Lage seien, die gegen sie oft im Schnellverfahren ohne anwaltliche Beratung und richterliches Gehör verhängte Geldstrafen zu zahlen.« Die vorgesehene Reform greife deutlich zu kurz, heißt es in der Stellungnahme, da sie unzureichende Maßnahmen enthalte und hauptsächlich auf eine Entlastung der Landesjustizverwaltungen abziele, nicht jedoch das Problem im Sinne der Betroffenen entschärfe.

»Seit Jahren stellen Expertengremien und der Senat fest, dass rund ein Drittel der Inhaftierten Menschen mit wenig Geld sind, die nur aus Not mit dem Gesetz in Konflikt geraten«, beklagte Yildiz. Anstatt Bagatelldelikte zu entkriminalisieren, die Prävention zu stärken und Haftkosten von mehr als 200 Euro pro Person am Tag zu sparen sowie eine Politik der Umverteilung des Reichtums zu betreiben, bliebe auch durch den Referentenentwurf alles beim alten. Der Hamburger Senat spreche seit Jahren von Reformbedarf, gehe aber keine konkreten Schritte. »So werden sich in Zeiten der sich durch die verfehlte Sanktionspolitik verschärfenden Wirtschaftskrise und Inflation absehbar die Gefängnisse weiter mit benachteiligten Menschen füllen«, kritisiert Yildiz.

Nach Ansicht der Strafverteidigervereinigungen kann das Problem nicht durch das Strafrecht gelöst werden. Die gewünschte Verlagerung auf Prävention, Resozialisierung und auf eine Reduzierung der zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafen setze voraus, dass Armuts- und Bagatelldelikte entkriminalisiert werden. »Das würde auch die immer wieder beklagte Überlastung der Justiz, die wesentlich durch die massenhafte Verfolgung von armutsbedingten Bagatelldelikten selbst geschaffen wird, beseitigen«, erklärte die Hamburger Strafverteidigerin Britta Eder gegenüber jW dazu.

Von Martin Dolzer junge Welt 19.9.22