Leserbrief an die Frankfurter Rundschau (FR)

Wenn man die Seiten 2 + 3 in der FR vom 3. 5. liest, kommt mir die Galle hoch, wenngleich ich an politischen-Gefangenen und sonstigen Menschen in der ehemaligen DDR begangenes Unrecht nicht bagatellisiere.

Auf beiden FR-Seiten geht es insbesondere um Zwangsarbeit von polit. Gefangenen in der ehemaligen DDR, wobei die Auftraggeber westdeutsche Firmen bzw., wie im Fall Ikea, westliche, angeblich den Menschenrechten verpflichtete Firmen gewesen sind. Westfirmen braucht man scheinheilig, wenn’s um ihre Geschäfte mit der ehemaligen DDR geht, weiß Gott nicht an den Pranger zu stellen. Sie betreiben, auch im ganz zivilkommerziellen Leben, stets business as usual. Ausbeutung und Profitmaximierung im Kapitalismus ist ihr ganz normales Geschäft, egal, ob national oder mit der 3. Welt. Die Absicht der Artikel auf diesen beiden FR-Seiten ist nur allzu durchsichtig: Insinuiert werden soll, die BRD (Westdeutschland) sei ein Rechtsstaat und die DDR ein Unrechtsstaat gewesen, in der Menschenrechte konstitutiv nicht gegolten hätten.

Das eigentliche Problem dieser FR-Artikel  jedoch ist, dass die Verhältnisse in westdeutschen Knästen, die Zeit zwischen den 50er Jahren bis 1989/90 zugrunde gelegt, um keinen Deut besser (gewesen) sind. Das gilt sowohl für politische Gefangene als auch für alle sonstigen. Der Zwang zur Arbeit, der bis heute gilt, vollzieht sich zwar ohne physische Gewalt, ist jedoch dennoch nicht frei von Zwang, weil bei Arbeitsverweigerung die Vollzugsbedingungen regelmäßig nicht gelockert werden. Zwangsarbeit im Knast wird von den Herrschenden sui generis als „Baustein zur Resozialisierung“ in das gesellschaftliche System angesehen. Zwangsarbeitsverweigerung kann Ausschluss vom Sport, vom Gemeinschafts-TV, von der Teilnahme an Gesprächsgruppen, von Filmvorführungen, vom Gemeinschaftshofgang etc., sowie vom Ausschluss vom Aufschluss der Zelle tagsüber bedeuten, so dass der Inhaftierte 23 1/4 Stunden Tag für Tag sozial und mental isoliert ist. Außerdem verschlechtert Zwangsarbeitsverweigerung die sog. Sozialprognose, nach Ablauf von 2/3 der Strafe „auf Bewährung“ vorzeitig entlassen zu werden, Freigang zu bekommen, Besuchslockerungen für die Angehörigen etc.Wer gegen die Unmenschlichkeit und Erniedrigung opponiert, Widerstand leistet oder sogar solidarische Bambule riskiert, wird vom Rollkommando der Schließer oder der 8-Gruppe („8“ steht für „Sicherheit“) zusammengeschlagen, landet in einer B-Zelle, in Klartext „Bunker“, euphemistisch genannt auch „Beruhigungszelle“, in der es weder Tageslicht und außer Beton irgendwelche Einrichtungsgegenstände gibt. Seine Notdurft konnte man über einem Loch im Zellenboden verrichten. Weder gab es ’nen Wasserhahn noch ein Waschbecken. Und mit gewaltsam verabreichten Psychopharmaka seitens Knastärzten bzw. deren Hiwis wurde der Gefangene „ruhig gestellt“, wenn er vor Verzweiflung längere Zeit weinte oder schrie.

Frage: Wer haftet hier für psychophysische Folgeschäden der politischen und sonstigen Gefangenen der BRD?

Borvin Wulf, Suderburg